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Thema: Viele Fragen offen

  1. #1
    TP-Newbie tQuila macht alles soweit korrekt
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    Mar 2006
    Beiträge
    1

    Question Viele Fragen offen

    Guten Tag,

    ich habe nun mittlerweile Stunden in diesem Board gelesen, und ich denke dass man mir bestimmt weiterhelfen kann. Also ich versuche erst einmal die Sachlage zu erklären:

    Meine Freundin und Ich möchten gerne ein Gewerbe anmelden. Es handelt sich hauptsächlich um den Verkauf von fertigen Website-Designs, die wir über einen eigenen Online-Shop vertreiben möchten. Des Weiteren möchte Ich aber auch individuelle Webdesigns anfertigen, also auf den Kunden zugeschnitten…. je nach Auftrag auch mit Code. Das ganze soll nur als Nebenverdienst laufen. Hauptberuflich gehen wir beide zur Schule und wird sich auch in den nächsten Jahren nicht ändern. Unser Einkommen besteht aus Arbeitslosengeld II und noch Kindergeld.

    Ich denke das klingt recht simpel, aber Ich habe da einen ganzen Haufen an Fragen, da ich leider nicht viel Ahnung von Wirtschaft etc. habe. Hätte damals in der Schule vielleicht besser aufpassen sollen Nun muss Ich aber euch damit quälen, also hier meine Fragen (ich versuche Sie einigermaßen zu ordnen) :

    1.) Ich habe hier die Anmeldung für den Gewerbeschein vor mir liegen, allerdings weiss ich nicht, was ich bei „Angemeldete Tätigkeiten“ schreiben soll, um mich mit allem abzusichern. Ich habe gehört, dass so Beschreibungen wie „Internetdienstleitungen aller Art“ nicht mehr unbedingt akzeptiert werden.

    2.) Wie oben schon beschrieben, möchte ich dieses Gewerbe mit meiner Freundin zusammen führen, ich denke mal dass es auf eine „GbR“ laufen wird. Brauch Sie dafür einen eigenen Gewerbeschein oder muss ich Sie irgendwo mit auf meinen schreiben? Denn auf dem Formular unter Punkt [1] (Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinregister eingetragener Name mit Rechtsform (ggf. bei GbG: Angabe der weiteren Gesellschafter) weiss ich auch nicht, was da in diesem Falle hineinzuschreiben ist.

    3.) Wie sieht es mit einem Firmennamen aus? Wir haben uns natürlich schon einen überlegt, aber wie, wann und wo darf/muss er auftauchen? Darf ich im Impressum einfach „Firmenname GbR“ + Adresse oder muss der Firmennname alleine stehen und darunter unsere beider Nachnamen + GbR dahinter?

    4.) Wenn ich z.B. ein Design verkaufe, darf/muss ich dann eine Rechnung schreiben? Wenn ja, was muss Sie alles beinhalten? MwSt ja oder nein?

    5.) Was für eine „Buchführung“ muss ich für mein Gewerbe führen? Nur eine Einnahmen/Überschuss Rechnung? Wie sieht es mit einer Steuererklärung aus? Das ist im moment meine größte Sorge, im Buchführungsbereich irgendetwas falsches zu machen und hinterher Ärger mit dem FA habe. Ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig auf die Sprünge helfen. Sehr gerne nehme ich auch Software-Tips entgegen, die mir das Geschäftsleben erleichtern.

    6.) Da wir ja einen OnlineShop betreiben wollen, muss dieser natürlich auch auf einem Webspace liegen und eine Domain haben… welches soweit auch schon alles vorhanden/vorbereitet ist… allerdings läuft das jetzt alles auf Privat. Darf ich das so lassen und für unser Geschäft verwenden oder muss ich da irgendwas ändern? Muss ich das trotzdem in die „Buchführung“ mit einbinden als Geschäftsausgaben?


    Soweit war es das erstmal an Fragen, auch wenn ich bestimmt noch viele mehr habe, wollen Sie mir gerade nicht einfallen. Ich hoffe mir kann man die eine oder andere Frage beantworten. Natürlich habe ich schon sämtliche FAQs durchgeschaut, allerdings möchte Ich einige Fragen direkt für mein/unser Vorhaben beantwortet haben.

    Ich bedanke mich schon mal im Voraus ….

    MfG

    tQuila

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    1. Ein Anruf beim Gewerbeamt sollte dies klären

    2. Wenn ihr eine GbR gründen wollt brauchen beide einen Gewerbeschein. Das was da steht, immer Falle einer GbR die weiteren Gesellschafter also deine Freundin und diese trägt in ihrem Gewerbeschein dich ein.

    4. => meine Signatur => Linkliste Steuerrecht und dort die Links zum Thema Rechnung;

    Ob du nun USt ausweisen willst bzw. darfst hängt auch davon ab, ob ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollt oder nicht.

    5. EÜR reicht aus. An Software gibt es da das Programm "Excel"

    6. Wenn dann würde ich das so arrangieren, dass die Rechnungen auf die GbR ausgestellt werden um unnötige Probleme zu vermeiden.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Zu 1.) Was heißt denn eigentlich Internet-Dienstleistungen aller Art?

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