+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Fragen zur Anlage GSE

  1. #1
    TP-Member tschekowski macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    92

    Fragen zur Anlage GSE

    Hi,

    Ich werden aus der Anlage GSE gerade nicht ganz schlau.
    Unter dem Titel "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" heißt es "Gewinn" und unterteilt sich in Einkünfte als Einzelunternehmer etc.

    Ich war 2005 an einer GbR als Gesellschafter beteiligt und hatte auch ein Einzelunternehmen.

    Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, ob ich bei dem Betrag den Gewinn des jeweiligen Unternehmens eintragen muss oder den Betrag den ich als steuerpflichtige Person dem Unternehmen für meine privaten Zwecke entnommen habe.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Der Gewinn des Einzelunternehmens ist in Kennzahl 10 und der Gewinn der GbR ist in Kennzahl 14 einzutragen. Privatentnahmen oder -einlagen sind nirgends anzugeben.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Member tschekowski macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Apr 2004
    Beiträge
    92
    auf Seite 2 gibt es in Zeile 36-39 eine ähnliche Kategorie.
    Werden hier einfach die Werte von Seite 1 übernommen oder wo ist hier der Unterschied ?

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Dann steht dort aber auch als Überschrift

    "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit", oder? Damit wären dann Freiberufler gemeint, was hier ja nicht zutrifft.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51