Der Gewinn des Einzelunternehmens ist in Kennzahl 10 und der Gewinn der GbR ist in Kennzahl 14 einzutragen. Privatentnahmen oder -einlagen sind nirgends anzugeben.
Hi,
Ich werden aus der Anlage GSE gerade nicht ganz schlau.
Unter dem Titel "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" heißt es "Gewinn" und unterteilt sich in Einkünfte als Einzelunternehmer etc.
Ich war 2005 an einer GbR als Gesellschafter beteiligt und hatte auch ein Einzelunternehmen.
Die Frage die sich mir jetzt stellt ist, ob ich bei dem Betrag den Gewinn des jeweiligen Unternehmens eintragen muss oder den Betrag den ich als steuerpflichtige Person dem Unternehmen für meine privaten Zwecke entnommen habe.
Der Gewinn des Einzelunternehmens ist in Kennzahl 10 und der Gewinn der GbR ist in Kennzahl 14 einzutragen. Privatentnahmen oder -einlagen sind nirgends anzugeben.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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auf Seite 2 gibt es in Zeile 36-39 eine ähnliche Kategorie.
Werden hier einfach die Werte von Seite 1 übernommen oder wo ist hier der Unterschied ?
Dann steht dort aber auch als Überschrift
"Einkünfte aus selbstständiger Arbeit", oder? Damit wären dann Freiberufler gemeint, was hier ja nicht zutrifft.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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