Das widerspricht sich und ist somit nicht möglich.Zitat von JimStreet
In einem Gesetz steht das drin: ...wenn du Waren kaufst, mit der Absicht die weiter zu verkaufen, ist das eine gewerbliche Tätigkeit...
Guten Tag.
Ich befasse mich gerade mit dem Gedanken, nebenberuflich Kfz zu kaufen und mit Strategiewieder zu verkaufen.
Wenn man sowas richtig macht braucht man ja einen Gewerbeschein.
Ich möchte das aber Privat machen. Ist das ohne Probleme möglich? Oder bekommen ich da irgendwie rechtliche Probleme.
Kennt sich hier jemand damit aus?
Ich würde mich sehr über eure Bedenken, Anregungen und Hilfen freuen.
Vielen Dank![]()
Mfg
Das widerspricht sich und ist somit nicht möglich.Zitat von JimStreet
In einem Gesetz steht das drin: ...wenn du Waren kaufst, mit der Absicht die weiter zu verkaufen, ist das eine gewerbliche Tätigkeit...
Oh... ok
Aber wenn ich es als gewerbe Anmelde, dann muss ich auch Garantie gaben. Oder bin ich da auch falsch informiert?
Jo, du musst keine Garantie geben, die ist immer 'ne freiwillige Sache, aber du musst die Sachmängelhaftung und Gewährleistung übernehmen.
Gewährleistung beträgt 2 Jahre, im ersten halben geht der Gesetzgeber davon aus, das bei einem Defekt, dieser schon bei Kauf vorlag bzw. aus Mängeln zu diesem Zeitpunkt herrührt, und du bist in der Pflicht. Danach muss der Käufer beweisen, das das eben genannte so war.
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