|
Hallo ...
dies ist keine Frage für wüste Spekulationen hier am Board, dies ist bereits jetzt eine Frage, mit der sich ein Anwalt beschäftigen sollte, da anscheinend eine Frist gesetzt wurde.
Die 50.000€ sind vermutlich der Streitwert, nach dem sich die Klage dann richten wird, wenn die Rechnung nicht fristgemäß gezahlt wird. Offensichtlich hat der Anwalt anhand des Streitwertes ein Honorar nach RVG für eine außergerichtliche Einigung plus Kosten für einen Schriftsatz berechnet.
Man kann beim Gericht erfragen, ob man Anspruch auf Prozeßkostenhilfe hat, notfalls kann man auch zur Rechtsberatung der Verbraucherverbände gehen und dort kostengünstig einen rechtsverbindlichen Rat einholen.
Vermutlich wird dies aber auf eine Teilzahlungsvereinbarung mit dem Anwalt hinauslaufen, da die Schuld ja ohnehin zugegeben wurde und es nun nur noch um die Zahlung der Kostennote geht.
Traurig... aber Geiz ist halt eben nicht immer geil... manchmal kann Geiz ganz schön teuer werden... aber... aus Fehlern lernt man.
MfG und Viel Erfolg!
BEBOUB
|