Hast du wirklich geglaubt, du bekommst dein Minus vom FA zurück![]()
Die Dame hat schon recht, wenn du wieder Steuern zahlst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen diesen Verlust geltend machen. Erkundige dich dazu nochmal genauer beim FA...
Kann mir vielleicht jemand helfen. Ich war im Jahr 2005 5 Monate Arbeitnehmer, habe mich dann selbständig gemacht und mein Steuer Bescheid zeigt ein Verlustvortrag von 2.493, bekomme das Geld aber nicht zurück.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb -5.163
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeitsstätte 3.840
Werbungskosten = Fahrtkosten -1.170
Gesamteinkünfte -2.493
zu versteuerndes Einkommen -3.297
und dann kommt nur noch 0.00
Die Dame beim Finanzamt meinte, ich habe ja schließlich keine Steuern bezahlt, dann kann ich auch nichts zurück bekommen. Dieser Verlustbetrag bleibt halt einfach so stehen und kann dann wenn ich wieder arbeite (habe meine Firma leider schließen müssen) abgezogen werden. Ist das richtig?
Hoffe auf klärende Antworten. DANKE
Gruß Sabine
Hast du wirklich geglaubt, du bekommst dein Minus vom FA zurück![]()
Die Dame hat schon recht, wenn du wieder Steuern zahlst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen diesen Verlust geltend machen. Erkundige dich dazu nochmal genauer beim FA...
aber immerhin eine gute Idee... den Versuch war's wert...
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Erinnert irgendwie an die Frau, die ihren Mann bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung abzusetzen versuchte... ist hier leider nicht damit durchgekommen...ist aber jetzt nach Bayern umgezogen, um es dort nochmals zu versuchen... naja... dort sollen die Uhren ja anders gehen... es bleibt also spannend
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Fall aus dem Leben: Finanzamt ändert die Einkommensteuerbescheide aufgrund einer Betriebsprüfung zu ungunsten des Steuerpflichtigen. Dieser legt daraufhin Einspruch ein. Der Inhalt sinngemäß:
"Die Änderungen sehe ich ja alle ein, aber wieso wurden denn die anderen Einkünfte auch mit in die Berechnung einbezogen? Das wurde in der Betriebsprüfung ja nicht gesagt, dass die auch noch draufgeschlagen werden. Ich bitte um Korrektur!"
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Ich habe leider nicht sehr viel Ahnung von Steuern. Ich habe das 1. mal eine Umsatzsteuererklärung, Einkommensteuererklärung machen müssen, da ich für 4 Monate selbständig war. Ich hatte vorher geringfügig 5 Monate gearbeitet. Meine Fahrtkosten wurden mir deshalb auch nicht erstattet. Jetzt habe ich nur einen Bescheid über einen Verlustvortrag von 2.493€.
Dieser Verlustvortrag ist auch eine tolle Idee, weil dieser Verlust mit anderen positiven Einkünften, die in Zukunft entstehen verrechnet wird. Wenn du jetzt als Arbeitnehmer Einkünfte erzielst mindert dieser Verlustvortrag dann bis er letztlich verbraucht ist die Arbeitnehmereinkünfte und mindert dann letztlich auch die Steuerschuld.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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