Die Rechtsberatung als Unterform der Rechtsbesorgung wirkt zunächst nur im Innenverhältnis gegenüber dem Auftraggeber. Unter Rechtsberatung versteht man die schriftliche oder mündliche Unterrichtung des Rechtsuchenden über die Rechtslage in einem Einzelfall und über die zu ergreifenden Maßnahmen bei der Durchsetzung seiner Rechte sowie das Entwerfen von Eingaben an Gerichte und Behörden, von Mahnschreiben und Verträgen. Rechtsberatung wird nach neuerer Rechtsprechung erst dann angenommen, wenn konkrete Auskünfte und Ratschläge erteilt werden.