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Thema: Abschreibung

  1. #1
    x49
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    Question Abschreibung

    Habe diesbezüglich ein paar Fragen

    1)ich habe ein zimmer mit büromöbel

    kann ich das(büromöbel) dann abschreiben?

    2)Kann ich meinen bestehenden Handyvertrag abschreiben?

    3)was kann ich überhaupt Abschreiben
    --->nur neue Sachen und Möbel oder kann ich auch andere Sachen die
    ich schon hab Abschreiben?

    wenn ja wie trage ich das ein?? (evtl zum listenpreis sprich kaufpreis?)

    Ich habe z.B Bürotisch da stehen für über 800€ und Coutch für 900€ dann beamer pc server (also alles schon vorbereitet bevor das Gewerbe angemeldet wurde)

  2. #2
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    1)ich habe ein zimmer mit büromöbel kann ich das (büromöbel) dann abschreiben?
    Sind die Büromöbel AV oder UV?

    2)Kann ich meinen bestehenden Handyvertrag abschreiben?
    Naja... wenn's Ihnen denn ein Herzensbedürfnis ist... dann schreiben Sie den Vertrag halt ab... obgleich kopieren vielleicht einfacher wäre. Die damit im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben sind im übrigen z.B. unter der Rubrik Betriebsausgaben für Telefon zu buchen.

    3)was kann ich überhaupt Abschreiben?
    S. § 7 EStG!

  3. #3
    x49
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    wenn uv das Umlaufvermögen ist, dann ist Büromöbel AV

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