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Cash-Back, Gutschrift, Bonus-Promotion, Rückerstattung
UST Voranmeldung: Was trage ich nun wo ein?
Ich habe mir Ende 2005 einen neuen Rechner mit Softwarepaket gekauft.
Nun, 2006:
- Vom Händler habe ich nun im Rahmen einer "Cash-Back-Aktion" 50€ als "Gutschrift" für den Kauf des Rechners zurück überwiesen bekommen, im Schreiben ist die im Gesamtbetrag enthaltene MwSt 6,90€ ausgewiesen.
- Vom Computerhersteller habe ich zusätzlich im Rahmen einer "Bonus-Promotion" 275€ "Rückerstattung" für den Kauf des Softwarepakets erhalten. Ohne ausgewiesene MwSt, per Scheck aus England.
Wo trage ich nun beides ein, was ist das eigentlich: Cash-Back-Aktion, Gutschrift, Bonus-Promotion, Rückerstattung: sicher Einnahmen und keine Ausgaben, klar, aber was für welche? Und wo trage ich die ein?
Danke für eure Zeit.
Edit: Um meiner Verwirrung noch mehr Ausdruck zu verleihen:
Die 50€ Gutschrift:
Gutschriftsdatum: 29.12.05
Zahlungseingang: 03.01.06
Wenn eine Gutschrift so etwas wie eine Rechnung ist, muss diese doch in der Umsatzsteuererklärung 2005 auftauchen, aber in der Einnahme-Überschussrechnung 2006?
Geändert von nurderabglanz (04.04.2006 um 19:17 Uhr).
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