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Thema: Cash-Back, Gutschrift, Bonus-Promotion, Rückerstattung

  1. #1
    TP-Junior nurderabglanz macht alles soweit korrekt
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    Cash-Back, Gutschrift, Bonus-Promotion, Rückerstattung

    UST Voranmeldung: Was trage ich nun wo ein?

    Ich habe mir Ende 2005 einen neuen Rechner mit Softwarepaket gekauft.

    Nun, 2006:

    - Vom Händler habe ich nun im Rahmen einer "Cash-Back-Aktion" 50€ als "Gutschrift" für den Kauf des Rechners zurück überwiesen bekommen, im Schreiben ist die im Gesamtbetrag enthaltene MwSt 6,90€ ausgewiesen.

    - Vom Computerhersteller habe ich zusätzlich im Rahmen einer "Bonus-Promotion" 275€ "Rückerstattung" für den Kauf des Softwarepakets erhalten. Ohne ausgewiesene MwSt, per Scheck aus England.

    Wo trage ich nun beides ein, was ist das eigentlich: Cash-Back-Aktion, Gutschrift, Bonus-Promotion, Rückerstattung: sicher Einnahmen und keine Ausgaben, klar, aber was für welche? Und wo trage ich die ein?

    Danke für eure Zeit.

    Edit: Um meiner Verwirrung noch mehr Ausdruck zu verleihen:
    Die 50€ Gutschrift:
    Gutschriftsdatum: 29.12.05
    Zahlungseingang: 03.01.06

    Wenn eine Gutschrift so etwas wie eine Rechnung ist, muss diese doch in der Umsatzsteuererklärung 2005 auftauchen, aber in der Einnahme-Überschussrechnung 2006?
    Geändert von nurderabglanz (04.04.2006 um 19:17 Uhr)

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