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04.04.2006, 15:09
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#1
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Guest
Registriert seit: Jan 2006
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Schreiben vom Finanzamt
Moin wa!
Ich hab heute ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem steht, dass die Forderungen, die ein Lieferant gegen mich hat, gepfändet wurden. Das bedeutet, ich muss den Betrag, den mein Lieferant noch von mir bekommt, direkt an das Finanzamt überweisen.
Noch habe ich das Geld nicht überwiesen, da der Lieferant noch nicht alle Leistungen erbracht hat, die abgemacht waren. Nun ruft heute der Lieferant an und fragt nach dem Geld. Er würde es gerne in bar haben und direkt abholen - ich will aber noch nicht bezahlen, da ich noch nicht alles hab, was ich brauche!
Angenommen er liefert mir jetzt die noch fehlenden Dinge, darf ich ihm das Geld denn dann mitgeben?
Wenn er die fehlenden Dinge liefert, kann er dann sofort eine Mahnung schreiben?
MfG
Torsten
(es handelt sich hierbei übrigens um Drucksachen, aber das ist denk ich egal, oder?)
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04.04.2006, 15:18
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Nov 2005
Ort: Köln
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Ich hab kein rechtliches Hintergrundwissen, aber so wie Du es beschreibst, darfst Du ihm garkein Geld mehr geben. Die Forderung ist ja jetzt beim Finanzamt, d.h. er hat keinerlei Forderung von Dir offen.
Und dem Finanzamt würde ich das Geld erst überweisen, wenn Du alles erhalten hast.
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04.04.2006, 15:53
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wusste gar nicht, das sich das FA als Geldeintreiber betätigt ????
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04.04.2006, 16:07
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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IHK oder Stb. anrufen und fragen, die sollten dir rechtsverbindliche Auskunft geben können.
Bin mir aber ziemlich sicher, dass das FA im Recht ist.
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04.04.2006, 17:11
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Wusste gar nicht, das sich das FA als Geldeintreiber betätigt ????
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In eigener Sache durchaus. Klingt stark danach, dass Compuus Lieferant dem FA Steuern schuldig geblieben ist, daher greift es per Pfändung Geld ab, bevor der Schuldner es in die Hand bekommt. Letzterer versucht nun, das zu umgehen, indem er sich das Geld bar geben lassen will ...
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04.04.2006, 17:54
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#6
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Guest
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von hezen
In eigener Sache durchaus. Klingt stark danach, dass Compuus Lieferant dem FA Steuern schuldig geblieben ist, daher greift es per Pfändung Geld ab, bevor der Schuldner es in die Hand bekommt. Letzterer versucht nun, das zu umgehen, indem er sich das Geld bar geben lassen will ...
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Also ich wusste das auch nicht, und hab das zuerst gar nicht geschnallt! War so geschockt, da ich dachte das geht gegen mich!
Naja, der Lieferant war zwar günstig, aber das will ich nicht nochmal! Bestell ab jetzt immer wieder bei Flyerheaven!
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04.04.2006, 18:22
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#7
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TP-Greis
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Hochfranken
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Nun bin ich neugierig: was geschieht, wenn sich das zeitlich überschneidet und ich nach der Pfändung dem Lieferanten noch Bares in die Hand gebe?
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04.04.2006, 18:51
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Aso, verstehe. Aber kann mich da einfach jeder Gläubiger anschreiben und das so bestimmen, woher weiß ich im Einzelfall das das rechtens ist? Ich hätt ja nun gedacht, da bekommt man Post vom Gericht oder so....
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04.04.2006, 18:59
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#9
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Guest
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von dorintia
Aso, verstehe. Aber kann mich da einfach jeder Gläubiger anschreiben und das so bestimmen, woher weiß ich im Einzelfall das das rechtens ist? Ich hätt ja nun gedacht, da bekommt man Post vom Gericht oder so....
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Also ein Gläubiger kann nicht einfach schreiben. Das Schreiben kommt ja direkt vom Finanzamt und die treiben selbst ein und nicht über das Amtsgericht, oder?
Solange hier keinen von denen vorbei kommt ist mir das eigentlich auch egal! 
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04.04.2006, 19:08
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Im Zweifel einfach mal beim FA anfragen, was zu tun (und was besser zu unterlassen) ist ...
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07.04.2006, 12:46
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Also das Thema wurde ja schon richtig beantwortet, dass nur noch mit schuldbefreiender Wirkung an das Finanzamt gezahlt werden kann. Würde man dem Lieferanten das Geld trotzdem geben und dieser zahlt es nicht weiter an das Finanzamt, so kann das Finanzamt weiterhin von dir die Zahlung fordern.
Zitat:
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Nun bin ich neugierig: was geschieht, wenn sich das zeitlich überschneidet und ich nach der Pfändung dem Lieferanten noch Bares in die Hand gebe?
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Dann hat das Finanzamt pech gehabt, wobei der Sachverhalt dann auch so nachgewiesen werden sollte.
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07.04.2006, 16:46
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#12
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Guest
Registriert seit: Jan 2006
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Und wie sieht es aus, wenn der Schuldner ans Finanzamt zahlt? Bekomm ich darüber nachricht?
Der Lieferant hat sich nämlich mit ner Email gemeldet, dass er die Schulden ans Finanzamt überweisen wird, Ende nächster Woche!
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07.04.2006, 16:56
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Da sollte für gewöhnlich ein Schreiben seitens des Finanzamts kommen. Auf jeden Fall solltest du, solange du nichts gegenteiliges hörst, nur an das Finanzamt zahlen und nicht an den Lieferanten, da du nur an das FA mit schuldbefreiender Wirkung zahlen kannst.
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