Hallo Leute,
mal wieder eine Frage zum Mietrecht. Laut
Betriebskostenverordnung (BetrKV) gilt:
Zitat:
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
[...]
5. die Kosten [...]
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft [...]
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In einem Mietvertrag ist nun als "Betriebskostenvorauszahlung gemäß § 2 Betriebskostenverordnung" ein fester Betrag festgelegt, z.B. 50 Euro.
In diesem Mietvertrag steht nun aber auch folgendes:
Zitat:
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Neben den Betriebskosten [...] hat der Mieter die Kosten der jährlichen Reinigung und Wartung der Etagenheizung und der Warmwassergeräte zu tragen [...]
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Wie kann das aber
neben den Betriebskosten sein, wenn die Reinigung und Wartung der Warmwassergeräte doch entsprechend der Verordnung eindeutig zu den Betriebskosten selbst gehört, für die ja nach vertraglicher Regelung eine Vorauszahlung getätigt wird? Ist dieser Passus überhaupt rechtlich in Ordnung? Und wenn ja, mit Kosten in welcher Höhe wäre da überhaupt zu rechnen?
Ich hoffe, es weiß jemand Bescheid. Vielen Dank schonmal!
megaman