Ist doch gehüpft wie gesprungen (wie meine Frau Mutter immer so schön sagt):
Laut Betriebskostenverordnung hast Du die Reinigung etc. zu zahlen und laut Mietvertrag auch.
Mehr als einmal berechnet werden können sie nicht und immerhin leistest Du eine Vorauszahlung.
Sollte Dein Vermieter den entsprechenden Betrag einfordern und die 50,- € nicht berücksichtigen, kannst Du Dich m.E. immernoch hinsichtlich der BkVo dagegen wehren.
Sollte dein Mietvertrag irgendwie standardmäßig aussehen bzw. urheberrechtlich durch irgendeinen Vermieterverband geschützt sein (so war es bei meinen Mietverträgen eigentlich fast immer), denke ich, daß die sich hinreichend der Rechtmäßigkeit genügend abgesichert haben ...
Wie auch letztes Mal: Das sagt mir nur mein gesunder Menschenverstand und ich habe keinerlei rechtliches Hintergrundwissen ...


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