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Thema: Rechtliche Situation Kaltaquise (B2B)

  1. #1
    TP-Member r0y4l macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2006
    Beiträge
    52

    Question Rechtliche Situation Kaltaquise (B2B)

    Hallo Forengemeinde,

    ich habe schon viele Beiträge hier gelesen die das Theme Akquise im Allgemeinen aber auch im Detaillierten abgehandelt haben, sofern ich nichts überlesen habe wurde jedoch noch nie die Frage beantwortet ob Kaltaquise im Business-to-Business Bereich legal angewendet werden darf?

    http://www.mediengestalter.info/foru...e-40382-2.html

    Hier z.B. steht das Kaltaquise seit Juli 2004 verboten sein soll und zwar gilt das nicht nur für B2C sondern wie dort geschrieben auch im B2B Bereich.

    Ist die Kaltaquise wirklich verboten? Ich weiß noch aus meinem ehemaligen Ausbildungsbetrieb das hier immer fleißig telefoniert worden ist und das im Grunde auch immer alles "gut" gegangen ist aber was passiert wenn man wirklich mal an einen gerät der sich mit der Sache auskennt und weiß das das was man gerade tut nicht erlaubt ist?!

    Vielleicht ist hier ja ein findiger Mitleser der weiß wie das ganze in Wirklichkeit rechtlich aussieht. Sollte ich einen Beitrag nicht wahr genommen haben in dem die Frage beantwortet worden ist bitte ich um Entschuldigung.

    Um das ganze auf eine Branche zu fixieren, ich arbeite als Programmierer (hauptsächlich Intranet und Internetsysteme) und habe zusätzlich auch zwei freie Mitarbeiter die in Sachen Webdesign ziemlich fit sind - glücklicherweise hätte ich auch ein paar "Kandidaten" die ich gerne mal Anrufen würde (unabhängig davon ob hier jetzt jemand mein Kaltaquise ist fürn, ihr wisst was oder das es vielleicht nur bei 10% der Anrufe klappt oder was auch immer) um abzutasten ob hier Interesse an einer Verbesserung (*g*) / Änderung besteht.

    Wär ein solcher Anruf bei einem dieser Kandidaten als rechtswidirig einzustufen oder nicht?

    Vielen Dank schonmal im Voraus für Antworten und Meinungen!

    r0y4l

  2. #2
    TP-Member Leyle macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    May 2005
    Ort
    Villach
    Beiträge
    46
    Hallo,

    statt anrufen oder eMailen kannst du deinen "Kandidaten" ja einen Brief per herkömmlicher POST schicken- z.B. ein Angebot. Das fällt nämlich NICHT unter diese Neuregelung siehe :http://www.arge-it-recht-rhein-ruhr....601122538.html

    Und da kannst du sicher sein das da nichts nachkommen wird. Das wären mir die 55 Cent dann doch wert.

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