Hallo,
statt anrufen oder eMailen kannst du deinen "Kandidaten" ja einen Brief per herkömmlicher POST schicken- z.B. ein Angebot. Das fällt nämlich NICHT unter diese Neuregelung siehe :http://www.arge-it-recht-rhein-ruhr....601122538.html
Und da kannst du sicher sein das da nichts nachkommen wird. Das wären mir die 55 Cent dann doch wert.![]()


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