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sorry, aber da werde ich kein stück schlau draus.
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kannst du auch nicht und war auch nicht beabsichtigt.
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man muss doch ungefähr sagen können, was man noch bezahlen muss!??
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nein. Es sind nicht umsonst 60 % der steuerlichen Weltliteratur in deutscher Sprache geschrieben. Wobei anzumerken ist, dass die Österreicher und Schweizer nicht wesentlich zu diesem Prozentsatz beitragen.
Einkommensteuer ist ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 EUR zu bezahlen, welches die sogenannte Progressionsgrenze darstellt. Darunter fällt keine Einkommensteuer an. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist dabei sehr umfangreich. Grob gesagt musst du deine gesamten Einkünfte, also die aus Arbeitnehmertätigkeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen etc. addieren. Dies stellt dann die sogenannte Summe der Einkünfte dar. Davon werden dann noch Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge in begrenzter Höhe) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen) und noch vieles mehr abgezogen. Irgendwann kommt man dann auf das zu versteuernde Einkommen, worauf dann der jeweilige Prozentsatz anzuwenden ist bzw. die oben genannten Formeln. Im Internet gibt es dafür auch sogenannte "Einkommensteuerrechner", die einem diese Berechnung grob abnehmen.
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bzw wann muss ich die steuern denn zahlen, wer kommt den da an??
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Bis zum 31.05. des folgenden Jahres musst du deine Einkommensteuererklärung abgeben. Dann wirst du in deinem Finanzamt veranlagt und erhältst irgendwann einen Steuerbescheid, der sagt, was du an Einkommensteuer zu zahlen hast bzw. wieviel du erstattet bekommst.
Umsatzsteuer ist widerum ein anderes Thema, zumal es da die Kleinunternehmerregelung gibt. Verzichtest du auf diese Regelung bist du zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, bei der du die zu zahlende Umsatzsteuer selbst ausrechnen musst. Dazu sei gleich angemerkt, dass es da zeitliche Unterschiede in der Erfassung der Leistungen geben kann in Bezug auf die Soll- und Istversteuerung.
Gewerbesteuer wird grob gesagt erst ab einem Betrag von 24.500 EUR fällig.
Die Themen sind insgesamt so komplex, dass man da einfach nichts zu sagen kann ohne genauere Daten zu haben.
FAZIT: Der Gewinn wird mit deinen anderen Einkünften verrechnet und dann mit dem jeweiligen Prozentsatz der Einkommensteuer unterworfen.
Gruß
Sven