Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. <2>Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuerndes Einkommen
1.
bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag):
0;
2. von 7.665 Euro bis 12.739 Euro:
(883,74 x Y + 1.500) x Y;
3.
von 12.740 Euro bis 52.151 Euro:
(228,74 x Z + 2.397) x Z + 989;
4.
von 52.152 Euro an:
0,42 x X - 7.914.
<3>"Y" ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <4>"Z" ist ein Zehntausendstel des 12.739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <5>"X"ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. <6>Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.