+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Steuerfragen!

  1. #1
    TP-Member KölnerJung macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2006
    Ort
    Köln
    Beiträge
    60

    Steuerfragen!

    Hallo,

    mache mich ab dem 01.05.06 mit dem überbrückungsgeld selbstständig (hausmeisterservice) und mir sind noch fragen zur steuer offen.

    Schildere hier einfach mal ein beispiel:

    Ich schreibe eine rechnung 1000 € + MwSt 16% = 1160 €
    die MwSt von 160 € lege ich bei seite, weil diese ans Finanzamt gezahlt werden muss, richtig?

    Die restlichen 1000 € sind aber dann nicht mir, oder?
    Davon muss ich noch weitere steuern wie z.b. gewerbesteuer und einkommenssteuer bezahlen?
    Was muss ich von den 1000 € noch genau bezahlen, bzw, noch abführen und wohin?

    Kann mir jemand sagen, was von den 1000 € noch über bleibt?
    Bin single lohnsteuerklasse 1 und 0,5 kinder auf meiner Steuerkarte.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. <2>Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuerndes Einkommen

    1.
    bis 7.664 Euro (Grundfreibetrag):
    0;

    2. von 7.665 Euro bis 12.739 Euro:
    (883,74 x Y + 1.500) x Y;

    3.
    von 12.740 Euro bis 52.151 Euro:
    (228,74 x Z + 2.397) x Z + 989;

    4.
    von 52.152 Euro an:
    0,42 x X - 7.914.

    <3>"Y" ist ein Zehntausendstel des 7.664 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <4>"Z" ist ein Zehntausendstel des 12.739 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. <5>"X"ist das auf einen vollen Euro-Betrag abgerundete zu versteuernde Einkommen. <6>Der sich ergebende Steuerbetrag ist auf den nächsten vollen Euro-Betrag abzurunden.
    So berechnet sich die Einkommensteuer nach Grundtarif, vgl. § 52 Abs. 41 EStG

    Zu deutsch: Da kann man nichts zu sagen ohne den gesamten Fall zu kennen.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Member KölnerJung macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2006
    Ort
    Köln
    Beiträge
    60
    sorry, aber da werde ich kein stück schlau draus.
    man muss doch ungefähr sagen können, was man noch bezahlen muss!??

    bzw wann muss ich die steuern denn zahlen, wer kommt den da an??

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    sorry, aber da werde ich kein stück schlau draus.
    kannst du auch nicht und war auch nicht beabsichtigt.

    man muss doch ungefähr sagen können, was man noch bezahlen muss!??
    nein. Es sind nicht umsonst 60 % der steuerlichen Weltliteratur in deutscher Sprache geschrieben. Wobei anzumerken ist, dass die Österreicher und Schweizer nicht wesentlich zu diesem Prozentsatz beitragen.

    Einkommensteuer ist ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 EUR zu bezahlen, welches die sogenannte Progressionsgrenze darstellt. Darunter fällt keine Einkommensteuer an. Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ist dabei sehr umfangreich. Grob gesagt musst du deine gesamten Einkünfte, also die aus Arbeitnehmertätigkeit, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen etc. addieren. Dies stellt dann die sogenannte Summe der Einkünfte dar. Davon werden dann noch Sonderausgaben (z.B. Versicherungsbeiträge in begrenzter Höhe) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen) und noch vieles mehr abgezogen. Irgendwann kommt man dann auf das zu versteuernde Einkommen, worauf dann der jeweilige Prozentsatz anzuwenden ist bzw. die oben genannten Formeln. Im Internet gibt es dafür auch sogenannte "Einkommensteuerrechner", die einem diese Berechnung grob abnehmen.

    bzw wann muss ich die steuern denn zahlen, wer kommt den da an??
    Bis zum 31.05. des folgenden Jahres musst du deine Einkommensteuererklärung abgeben. Dann wirst du in deinem Finanzamt veranlagt und erhältst irgendwann einen Steuerbescheid, der sagt, was du an Einkommensteuer zu zahlen hast bzw. wieviel du erstattet bekommst.

    Umsatzsteuer ist widerum ein anderes Thema, zumal es da die Kleinunternehmerregelung gibt. Verzichtest du auf diese Regelung bist du zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet, bei der du die zu zahlende Umsatzsteuer selbst ausrechnen musst. Dazu sei gleich angemerkt, dass es da zeitliche Unterschiede in der Erfassung der Leistungen geben kann in Bezug auf die Soll- und Istversteuerung.

    Gewerbesteuer wird grob gesagt erst ab einem Betrag von 24.500 EUR fällig.

    Die Themen sind insgesamt so komplex, dass man da einfach nichts zu sagen kann ohne genauere Daten zu haben.

    FAZIT: Der Gewinn wird mit deinen anderen Einkünften verrechnet und dann mit dem jeweiligen Prozentsatz der Einkommensteuer unterworfen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  5. #5
    TP-Member KölnerJung macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2006
    Ort
    Köln
    Beiträge
    60
    ok, dass war etwas verständlich.

    ich frag mal anders.
    wie viel sollte man von den 1000 € euro für die steuern auf seite legen.

    mir geht es im grunde nur darum, dass ich nicht irgend wann eine nachzahlung habe und nicht weiss wie ich diese bezahlen soll!

    als würde ich halt gerne wissen, wie viel auch wirklich gewinn und mir ist!
    das muss doch irgend wer hier wissen???

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Wie sollen wir dir das denn sagen, wenn wir nicht wissen wie hoch die restlichen Einkünfte sind. Du musst bedenken: je höher die Einkünfte umso höher der Proentsatz, der ist nicht linear steigend, sondern progressiv, daher ja auch der Ausdruck Progressionsgrenze.

    Hier mal ein Rechner, wo du ungefähr die Steuern ausrechnen kannst
    http://www.n-heydorn.de/steuer.html
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51