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08.04.2006, 21:51
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Darstellung von Webseiten im Browser ändern
Hallo,
auch wenn der Betreff auf den ersten Blick nicht in dieses Forum passt, geht es hier doch um die rechtlichen Aspekte einer technischen Lösung.
Ich habe ein Programm geschrieben (JavaScript), welches die Darstellung von bestimmten Seiteninhalten ändert. Für eine (vereinfachende) Darstellung sei folgender Ablauf angenommen: - Benutzer führt eine Aktion durch und veranlasst dadurch die Lieferung einer HTML-Seite
- Mein Programm analysiert die Seite und führt Änderungen am Layout durch. Es werden Elemente weggelassen, verändert oder hinzugefügt.
Mein Programm wird auf Anforderung des Benutzers in einem Popup gestartet und "überwacht" permanent den Inhalt eines Fensters.
Es werden weder Daten verändert (man kann die Anwendung i.w.S. als Datenbankabfragesystem bezeichnen) noch die Inhalte in einem Frame dargestellt. Für den liefernden Server ist mein Programm nicht sichtbar.
Da es für einen Außenstehenden schwer verständlich ist, was mein Programm macht, will ich zwei Beispiele anführen: - In der ursprünglichen Seite ist ein Abschnitt für die Eingabe von Suchparametern vorhanden. Dieser benötigt sehr viel Platz, welcher für die Darstellung der Suchergebnisse verloren ist. Weiter sind Beschreibungselemente vorhanden, die der erfahrene Benutzer nicht benötigt.
Mein Programm entfernt die beschreibenden Elemente und verringert den Platzbedarf für die Eingabe der Suchparameter auf ca. 50% des ursprünglichen Umfangs.
- Für die Auswahl von Aktionen bietet die Seite eine Drop-Down-Liste mit einem Bestätigungsbutton an.
Mein Programm ersetzt Liste und Button durch eine horizontale Liste von Icons. Diese stehen schon durch ihre Symbolik für die auszuführende Aktion und es wird zusätzlich beim Überfahren mit der Maus der Texteintrag aus der Drop-Down-Liste angezeigt. Beim Anklicken eines Icons wird die entsprechende Aktion durchgeführt, die sonst eine Auswahl in der Liste und einen Klick auf den Auswahlbutton erfordert hätte.
Dies sind nur zwei Beispiele. Grundsätzlich nimmt mein Programm keinen Einfluss auf die Daten sondern nur auf die aktiven Elemente einer Seite (Input-Felder, Buttons etc.).
Nun stehe ich vor der Situation, dass der Betreiber der Webseite rechtliche Schritte prüfen lassen will. Als Begründung wird angeführt, dass mein Programm copyright-geschützte Seiten verändere.
Bisher wird mein Programm nur von wenigen Benutzern ausgeführt und diesen entstehen auch keine Kosten dafür. Da dieses Programm die bisherigen Abläufe erheblich beschleunigen kann, plane ich für diesen Service eine Gebühr zu verlangen.
Ich habe meine Entwicklung als Service und Erleichterung für die Anwender entwickelt. Muss ich mir Sorgen machen, dass mich der Betreiber rechtlich belangen kann?
Ralf
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10.04.2006, 12:50
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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-- Sorry, doppelt. ---
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10.04.2006, 12:51
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#3
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Oberbayern
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Zitat:
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Zitat von almrausch
Da dieses Programm die bisherigen Abläufe erheblich beschleunigen kann, plane ich für diesen Service eine Gebühr zu verlangen. [...] Muss ich mir Sorgen machen, dass mich der Betreiber rechtlich belangen kann?
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Spätestens wenn du dafür eine Gebühr verlangst. Du greifst schließlich auf fremde Datenbestände zu und verursachst dadurch Kosten.
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10.04.2006, 13:03
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#4
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Zitat:
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Zitat von DukeXP
Spätestens wenn du dafür eine Gebühr verlangst. Du greifst schließlich auf fremde Datenbestände zu und verursachst dadurch Kosten.
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Nein. Der Zugriff auf den Server, welcher die Seiten liefert, hat bereits stattgefunden, bevor mein Programm eingreift. Es wird lediglich die Darstellung im Browser des Benutzers verändert.
Auch die Aktionen, die der Benutzer auslöst, sind identisch mit denjenigen ohne den Einsatz meines Programms. Der Server empfängt exakt die gleiche Anforderung.
Der Server bekommt lediglich die Anforderungen in kürzerer Abfolge, weil der Benutzer durch mein Programm schneller arbeiten kann. Es wird aber dadurch auch nicht mehr Traffic erzeugt, weil ja der Umfang der Daten durch mein Programm nicht verändert wird.
Der Benutzer kann also mit meinem Programm die gleiche Arbeit in kürzerer Zeit erledigen wie ohne mein Programm. Und diesen Umstand wird er ggf. bezahlen wollen/müssen.
Ralf
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10.04.2006, 17:04
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Das ganze ist schon ein Problem - wie soll man das lösen?
1. Der Webmaster baut ein Website in seinem Layout, bindet Werbung ein und testet lange damit die Seite möglichst so aussieht wie er es will - uns zwar bei allen.
2. Jetzt kommt der Surfer und sieht sich die Seite an. Es gibt unzähliche Tools, die eine Seite verbessern (was auch immer das heißt). Greasemonkey ist ein beispiel.
3. Jetzt kommst Du ins Spiel. Du bietest an, eine Seite zu verbessern. Der User bucht das von Dir. Wichtig ist, das er weiß, was weggelassen oder umsortiert wird. Stelle ganz deutlich heraus, das die Seite verändert ist und zwar was weggelassen wird, was umsortiert wird und stelle klar, das nicht dazu geschrieben wird.
Kann der Webmaster das jetzt unterbinden? Ich denke eher nicht. Vergleiche POPUP-Blocker etc. Wenn Du einen eigenen "Browser" dafür einsetzt kann er Dich ja auch einfach ausschließen.
Ich persönlich würde es nicht toll finden, wenn meine Inhalte angezeigt werden, ohnen das ich bestimmen kann wie. Selber nutze ich aber Greasmonkey um ebay aufzupeppen.
Rechtlich ist das wohl noch eine Grauzone. Ich kenne nichts, was schon mal in diese Richtung discutiert geschweige gerichtlich entschieden wurde.
Mein Rat: Es richtig und Wasserdicht machen. Betrifft Dein Programm alle Internetseite eher ok. Wird nur eine umgeschrieben (google) eher kritisch.
Aber noch was anderes: beispiel Greasmonkey: bist Du sicher, das jemand dafür Geld zhalen würde?
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Gruß Sebastian
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10.04.2006, 17:47
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Hamburg
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Zitat:
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1. Der Webmaster baut ein Website in seinem Layout, bindet Werbung ein und testet lange damit die Seite möglichst so aussieht wie er es will - uns zwar bei allen.
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Es handelt sich - wie schon geschrieben - um eine Art Datenbankabfragesystem. Es gibt dort keine Werbung und die Seiten haben einen relativ starren Aufbau. Kopfleiste oben, Menüleiste links, Rest ist variabler Inhalt und um den geht es.
Zitat:
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2. Jetzt kommt der Surfer und sieht sich die Seite an.
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Da kommen keine Surfer, sondern nur angemeldete und zahlende Benutzer.
Zitat:
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Es gibt unzähliche Tools, die eine Seite verbessern (was auch immer das heißt). Greasemonkey ist ein beispiel.
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Greasemonkey kannte ich bisher nicht (bin auch kein FF-Anwender), bin aber mal kurz drübergeflogen. Evtl. könnte man damit einen Großteil dessen abdecken, was mein Programm macht. Jedoch verwenden ca. 70% der potentiellen Benutzer den IE.
Zitat:
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3. Jetzt kommst Du ins Spiel. Du bietest an, eine Seite zu verbessern. Der User bucht das von Dir. Wichtig ist, das er weiß, was weggelassen oder umsortiert wird. Stelle ganz deutlich heraus, das die Seite verändert ist und zwar was weggelassen wird, was umsortiert wird und stelle klar, das nicht dazu geschrieben wird.
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Das ist alles bereits geregelt.
Zitat:
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Kann der Webmaster das jetzt unterbinden? Ich denke eher nicht. Vergleiche POPUP-Blocker etc. Wenn Du einen eigenen "Browser" dafür einsetzt kann er Dich ja auch einfach ausschließen.
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Kann er nicht und will er auch gar nicht. Wenn ich mal Webmaster als technisch Verantwortlichen definiere, findet der mein Tool sogar gut.
Zitat:
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Ich persönlich würde es nicht toll finden, wenn meine Inhalte angezeigt werden, ohnen das ich bestimmen kann wie.
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Und genau das Problem haben wohl seine Vorturner. Die sind evtl. pikiert oder was weiss ich.
Zitat:
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Rechtlich ist das wohl noch eine Grauzone. Ich kenne nichts, was schon mal in diese Richtung discutiert geschweige gerichtlich entschieden wurde.
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Da gibt es schon einiges - aber die nachfolgenden Links habe ich auch erst bekommen, nachdem ich den Thread hier eröffnet habe:
http://www.ejura.de/Urteile/UrhR/olgduesseldorf1.htm
http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=512
Aus den Urteilen geht hervor, dass die Ausgabe (HTML) vom Programm bzw. der Datenbank getrennt zu betrachten ist. Und nur wenn diese Ausgabe eine gewisse "Gestaltungshöhe" erreicht, kann ein Schutz angenommen werden.
Für simple Eingabeformulare oder die tabellarische Darstellung von Datenbanksätzen trifft das sicherlich nicht zu. Wobei ich mich (bisher) noch nicht an der tabellarischen Gestaltung vergriffen habe.
Zitat:
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Aber noch was anderes: beispiel Greasmonkey: bist Du sicher, das jemand dafür Geld zhalen würde?
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Sicherlich. Zeit ist Geld. Und wer mehr Zeit einsparen kann, als ihn sonst diese Zeit kosten würde, zahlt.
Ralf
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