
Zitat von
Poloatze
Für den mit Gewerbeschein gilt das gleiche Spiel. Du stellst für ihn eine Rechnung aus je nachdem ob er zum Ausweis der USt berechtigt ist mit oder ohne USt. Falls mit USt kannst du dir diese als Vorsteuer abziehen.
Wieso solltest du Einnahmen versteuern, wenn du der Veranstalter bist. Für dich kommen Betriebsausgaben in Betracht, die die anderen in ihren Steuererklärungen als Betriebseinnahmen zu versteuern haben. Ob die das dann wirklich machen braucht dich nicht zu interessieren.