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Thema: Gutschrift an privat

  1. #1
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    Gutschrift an privat

    Hallo,

    mal wieder eine Frage meinerseits: Es wird diesen Monat ein DJ-Event stattfinden. Vertragnehmer sind 2 Personen. Einer mit Gewerbe, einer ohne Gewerbe. Die Einnahmen gehen direkt an die beiden (Rest läuft über Veranstalter). Also die beiden kassieren quasi selbst am Eingang von den Besuchern. So jetzt meine Frage: Wenn der, der ein Gewerbe hat die Einnahmen auf sich nimmt, kann er dann dem anderen (ohne Gewerbe) eine Gutschrift schreiben und ihm darüber das Geld auszahlen oder wie kann man das am günstigsten handhaben? Der ohne Gewerbe kann ja nicht einfach die Hälfte vom Geld einstecken und man versteuert dann nur die andere Hälfte über das Gewerbe oder?

    Bin für jede Idee dankbar!
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  2. #2
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    Ganz einfach. Du zahlst an beide je die Hälfte und der andere meldet auch ein Gewerbe an, da die Tätigkeit wahrscheinlich nachhaltig (wiederkehrend) mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird und somit die Voraussetzungen des § 15 EStG vorliegen, zumal ja beide Vertragspartner sind.

    Wenn du an den anderen die gesamte Summe zahlst und dieser dann die andere Hälfte weiterleitet besteht weiterhin das gleiche Problem. Aber das ist nicht dein Problem, sondern das der DJ's.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (09.04.2006 um 12:36 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Senior Innova ist auf einem guten Weg Avatar von Innova
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    Das ist sehr wohl mein Problem weil ich ja die dumme bin die für den DJ MIT Gewerbeschein die Steuer machen muss Nachdem das die erste Veranstaltung ist, ist noch gar nicht raus ob es ein zweites mal geben wird und der der bislang ohne Gewerbeschein ist will auch keins anmelden...

    Also ne Gutschrift an einen Privatmann ist definitiv nicht möglich hm?

    Ich mein mir fällt da schon noch ne unkonventionelle Lösung ein aber die wär nicht rechtens und wäre ein Tanz auf dem Drahtseil weil eben beide im Vertrag stehn auch wenn nur der MIT Gewerbeschein stellvertretend für beide unterschrieben hat - namentlich erwähnt sind trotzdem beide. Ach man, dass die auch immer son Zeug ausmachen müssen... *mal auf Männer schimpf* Ich weiß, eigentlich darf mir darauf gar keiner ne Antwort geben aber könnte der ohne Gewerbeschein nicht was unterschreiben, dass er auf die Einnahmen verzichtet und ich versteuers komplett über den mit Gewerbeschein? Ich würds doch so gern richtig machen
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  4. #4
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    Also ne Gutschrift an einen Privatmann ist definitiv nicht möglich hm?
    klar geht das, aber dann bitte ohne Umsatzsteuer. Ob letztlich eine gewerbliche Tätigkeit bei diesem dann vorliegt weiß er am besten und ist dann auch seine Sache. Außerdem kann er ja auch auf die Kleinunternehmereigenschaft verweisen, so dass du ihm dann so oder so eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer ausstellst.
    Geändert von SvenWeb (09.04.2006 um 12:43 Uhr)
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  5. #5
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    Warum machst du dir über die Einnahmen bzw. deren Versteuerung und evtl.Angabe bei der Ekst.-erklärung - eines anderen so viele Gedanken? Behandelt euren Teil korrekt und gut ist.
    Ihr habt Einnahmen aus Eintrittsgeldern und der andere ebenfalls.

  6. #6
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    Also ich stell dem ohne Gewerbeschein ne Gutschrift aus über den Bruttobetrag (oder netto?) der ihm vom Auftritt zusteht und buchs dann zwar als Ausgabe aber ohne es bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen. Hab ich das jetzt richtig verstanden? Damit wird der zu versteuerende Teil geschmälert und ich versteuere nur die Hälfte der Einnahmen in der Umsatzsteuervoranmeldung?

    Was der ohne Gewerbe dann damit macht bleibt ihm überlassen und ich bin aus der Sache raus ja?

    ^^Die Lösung würde mir persönlich natürlich am besten gefallen, da ich dann keine seltsamen und möglicherweise steuerrechtlich unrichtigen Sachen machen müsste.
    Geändert von SvenWeb (09.04.2006 um 12:43 Uhr)
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  7. #7
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    Zitat Zitat von dorintia
    Warum machst du dir über die Einnahmen bzw. deren Versteuerung und evtl.Angabe bei der Ekst.-erklärung - eines anderen so viele Gedanken? Behandelt euren Teil korrekt und gut ist.
    Ihr habt Einnahmen aus Eintrittsgeldern und der andere ebenfalls.
    Du meinst ich nehm die Einnahmen aus der Kasse, drück dem ohne Gewerbeschein seinen Teil in die Hand und sag "mach damit was du willst" und den zweiten Teil versteuere ich? Ja wenn das geht mach ich das natürlich!
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  8. #8
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    Also ich stell dem ohne Gewerbeschein ne Gutschrift aus über den Bruttobetrag (oder netto?) der ihm vom Auftritt zusteht und buchs dann zwar als Ausgabe aber ohne es bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
    Du stellst quasi eine Rechnung aus wie es ein Kleinunternehmer machen würde nur in Form einer Gutschrift. Also ohne USt. Du kannst dir dann natürlich keine Vorsteuer abziehen.

    Für den mit Gewerbeschein gilt das gleiche Spiel. Du stellst für ihn eine Rechnung aus je nachdem ob er zum Ausweis der USt berechtigt ist mit oder ohne USt. Falls mit USt kannst du dir diese als Vorsteuer abziehen.

    Damit wird der zu versteuerende Teil geschmälert und ich versteuere nur die Hälfte der Einnahmen in der Umsatzsteuervoranmeldung?
    Wieso solltest du Einnahmen versteuern, wenn du der Veranstalter bist. Für dich kommen Betriebsausgaben in Betracht, die die anderen in ihren Steuererklärungen als Betriebseinnahmen zu versteuern haben. Ob die das dann wirklich machen braucht dich nicht zu interessieren.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von Innova
    Du meinst ich nehm die Einnahmen aus der Kasse, drück dem ohne Gewerbeschein seinen Teil in die Hand und sag "mach damit was du willst" und den zweiten Teil versteuere ich? Ja wenn das geht mach ich das natürlich!
    Warum nicht? Es stehen zwei gleichberechtigte Partner im Vertrag, oder?
    Steht irgendwo geschrieben, daß der eine Partner dem anderen seinen Teil per Rechnung o.ä. auszuzahlen hat?

  10. #10
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    Zitat Zitat von Poloatze
    Für den mit Gewerbeschein gilt das gleiche Spiel. Du stellst für ihn eine Rechnung aus je nachdem ob er zum Ausweis der USt berechtigt ist mit oder ohne USt. Falls mit USt kannst du dir diese als Vorsteuer abziehen.

    Wieso solltest du Einnahmen versteuern, wenn du der Veranstalter bist. Für dich kommen Betriebsausgaben in Betracht, die die anderen in ihren Steuererklärungen als Betriebseinnahmen zu versteuern haben. Ob die das dann wirklich machen braucht dich nicht zu interessieren.
    Nee, nee, Innova steht sozusagen auf der einen Seite der zwei Parteien, die sich die Eintrittsgelder teilen sollen. Stimmts?
    Geändert von dorintia (09.04.2006 um 13:56 Uhr)

  11. #11
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    dorinta, du bist zumindest näher dran an der Wahrheit als Poloatze

    Ich bin die Freundin von dem einer der DJ´s - also grundsätzlich eigentlich außen vor, will mich aber erkundigen wie´s steuerrechtlich zu behandeln ist damit´s die beiden auch richtig machen.

    Um die Sache also auf den Punkt zu bringen: Die Eintrittsgelder werden von den DJ´s selbst kassiert. Der mit Gewerbeschein versteuert seine Einnahmen, der ohne Gewerbeschein soll zusehn was er damit macht, weils allein seine Sache ist. Ist das jetzt richtig so?

    Und wenn ja: Der mit Gewerbeschein führt bislang keine Kasse weils nie gebraucht wurde. Kann er für diesen Abend eine Kasse einrichten (logischerweise zahlen die Besucher ja bar) und diese dann danach auch gleich wieder auflösen indem er die Einnahmen auf das Bankkonto einzahlt? Ich geh nämlich nicht davon aus, dass sich diese Veranstaltung wiederholen wird.
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  12. #12
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    Ich bin die Freundin von dem einer der DJ´s - also grundsätzlich eigentlich außen vor, will mich aber erkundigen wie´s steuerrechtlich zu behandeln ist damit´s die beiden auch richtig machen.
    Oh man(n). Hau vor'm Kopf. 3 Threads zum Thema Eintrittsgelder am Wochenende sind wahrscheinlich zu viel für mich

    Ist das jetzt richtig so?
    jupp

    Und wenn ja: Der mit Gewerbeschein führt bislang keine Kasse weils nie gebraucht wurde. Kann er für diesen Abend eine Kasse einrichten (logischerweise zahlen die Besucher ja bar) und diese dann danach auch gleich wieder auflösen indem er die Einnahmen auf das Bankkonto einzahlt? Ich geh nämlich nicht davon aus, dass sich diese Veranstaltung wiederholen wird.
    kann man so machen. Ich hätte zumindest nichts einzuwenden.
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    Na dann hab ich da wohl ein Problem selbstgemacht das gar keins ist

    Vielen Dank!

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