Das hat sich mit dem Eintrag auf Seite 1 bzw. Kennzahl 10 erledigt, weil du kein Freiberufler bist.
Hallo, ich betreibe ein Nebengewerbe als Kleinunternehmer und habe auch meinen Gewinn auf Blatt 1 Feld 10 eingetragen nun gibt es auf der anderen Seite für die selbständige Arbeit Felder. Müsste ich da bei Freiberufler nochmal den Gewinn eintragen ? Betreibe Webseiten oder hat sich das mit dem ersten Eintrag erledigt?
Danke und Gruss
Seddie
Das hat sich mit dem Eintrag auf Seite 1 bzw. Kennzahl 10 erledigt, weil du kein Freiberufler bist.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Okay, danke, war mir unsicher.
Eine weitere Frage bei Elster werde ich dazu aufgefordert bei der Einkommsteuer Seite 2, Zeile 32 anzukreuzen. Entweder Anlage KAP oder diese Option "Ihre gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen 1 421 €, bei Zusammenveranlagung 2 842 € überschreiten; hierzu zählen alle steuerpflichtigen und nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren steuerfreien Einnahmen, unabhängig davon, ob und inwieweit sich ein erteilter Freistellungsauftrag ausgewirkt hat,"
Heisst das, wenn mein Gewinn über 2842 beträgt muss ich das Formular KAP ausfüllen oder was bedeutet das genau?
Hilfe?![]()
Die Anlage KAP brauchst du nicht für das Gewerbe. Die Anlage bezieht sich auf Zinseinkünfte
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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