hallo
ich bin nach §19 kleinunternehmer und muss somit keine UST ans FA abführen (solange man unter der grenze von ..... liegt).
nun wie ist es, wenn man zb paar produkte an freunde verkauft oder für sich selbst nutzt?
also wenn man für diejenigen keine rechnungen ausstellt oder besser gesagt, man "erwähnt" diesen verkauf nirgendswo (weder konto&kasse, finanzamt).
außer natürlich die summen, die aufs & ab vom konto gehen muss man ja belegen.
könnte das finanzamt sowas rausbekommen?!
ansonsten könnte man doch einfach diese verkäufe nirgendswo erwähnen, sodaß man bei der UST-erklärung nur ausgaben angibt und ruhe!!!
oder habe ich irgendwo einen denkfehler???
gruss