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Alt 09.04.2006, 15:38   #1
TP-Junior
 
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verkauf nicht nachweisen?!


hallo
ich bin nach §19 kleinunternehmer und muss somit keine UST ans FA abführen (solange man unter der grenze von ..... liegt).

nun wie ist es, wenn man zb paar produkte an freunde verkauft oder für sich selbst nutzt?
also wenn man für diejenigen keine rechnungen ausstellt oder besser gesagt, man "erwähnt" diesen verkauf nirgendswo (weder konto&kasse, finanzamt).
außer natürlich die summen, die aufs & ab vom konto gehen muss man ja belegen.

könnte das finanzamt sowas rausbekommen?!
ansonsten könnte man doch einfach diese verkäufe nirgendswo erwähnen, sodaß man bei der UST-erklärung nur ausgaben angibt und ruhe!!!

oder habe ich irgendwo einen denkfehler???

gruss
atzen-star ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.04.2006, 15:45   #2
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Zitat:
Zitat von atzen-star
ansonsten könnte man doch einfach diese verkäufe nirgendswo erwähnen, sodaß man bei der UST-erklärung nur ausgaben angibt und ruhe!!!
[Sarkasmus=On]Genau, und dann mach ich das bei allen anderen Verkäufen, wo der Endkunde keine Rechnung braucht oder fordert genauso. Ich hab nur Ausgaben und keine Einnahmen, ich armer Unternehmer....[/Sarkasmus]

Schonmal was von Betriebsprüfung gehört?

Bei 'ner Ust-erklärung gibst du keine Ausgaben an, die machst du als Kleinunternéhmer gar nicht. Du machst am Jahresende 'ne EÜR.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 16:05   #3
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endlich mal ein Thread bei dem ich das Thema herauskramen kann
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Alt 09.04.2006, 16:27   #4
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hi
ja ne is klar.
mich hat es halt nur interssiert. natürlich soll man "reguläre" verkäufe haben...meine frage war halt nur, was nun passiert, wenn man einige verkäufe nicht in seinen büchern erwähnt.

wird auch geprüft, was ich alles gekauft habe und was auf lager ist?!
denn ich drücke ja meinen freunden zb nicht ne rechnung in die hand!!!

wenn wirklich hart auf hart kommt, dann sind die sachen halt kaputt gegangen und oder eigenverbrauch.
atzen-star ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 16:35   #5
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Wollen wir hier diskutieren wie man es richtig macht oder wie man es falsch macht mit den geringsten Konsequenzen?
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Alt 09.04.2006, 16:37   #6
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eigentlich richtig,
nur habe ich manchen kunden (freunde & bekannte) KEINE rechnungen gegeben oder diese irgendwo erwähnt. somit hab ich es auf die eigene kappe und unter der rubrik eigenverbrauch.

deshalb habe ich die sache nochmal hier geschildert.
atzen-star ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 16:41   #7
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Zitat:
somit hab ich es auf die eigene kappe und unter der rubrik eigenverbrauch.
Als Betriebseinnahme könntest du es auch ohne Rechnung buchen, auch wenn keine Rechnung geschrieben wird. Du musst den Verkauf nur nachweisen, schreib einfach für dich einen Beleg und hefte ihn ab.

Verkauf Ware xy an Person Z für x EUR am a.b.2006

oder sonstwas. Es muss nachvollziehbar sein.
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 16:44   #8
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also als eigenverbrauch vermerken und ne quittung/beleg in höhe des zb einkaufwerts und fertig?! sodaß es als einnahme in den umsatz mit einfliesst ne?
atzen-star ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 16:49   #9
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Zitat:
also als eigenverbrauch vermerken und ne quittung/beleg in höhe des zb einkaufwerts und fertig?! sodaß es als einnahme in den umsatz mit einfliesst ne?
richtig, wobei ich es dann nicht als Eigenverbrauch bezeichnen würde sondern als ganz normale Einnahme.
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Alt 09.04.2006, 16:52   #10
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alles klar, danke poloatze
atzen-star ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2006, 21:20   #11
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Marcusvw7 macht alles soweit korrekt
Hallo,

auch wenn es schon bisl älter ist das Thema es passt halt ganz gut und man muß ja nicht immer was neues aufmachen.

Angenommen ich nehme nicht die Kleingewerberegelung und weise USt. aus.
Wie sieht es dann aus wenn ich meinem Kumpel was ohne Rechnung verkaufe!?

Was ist zu buchen, was muß ich belegen oder nachweisen...!?

Würde mich freuen eine ernsthaft Antwort zu bekommen.

Danke!!
Marcusvw7 ist offline   Mit Zitat antworten
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