Hallo ...
es gibt ja (bekanntlich?) sieben Einkunftsarten:
Einkünfte aus:
Land- und Forstwirtschaft
Gewerbebetrieb
selbständiger Arbeit
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nichtselbständiger Arbeit
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.
Wenn Ihre Schwester keine Einkünfte aus den anderen Einkunftsarten erzielt, dann hat sie nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb und der "Lohn", den Sie sich monatlich auszahlt, ist eine Vorwegnahme auf den am Jahresende erhofften Gewinn und stellt keine zusätzliche Einnahme dar.
MfG
BEBOUB


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