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11.04.2006, 12:41
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
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GbR - Geschäftsführer, Geschäftsführender Gesellschafter oder Inhaber?
Hallo Leute,
mal wieder eine Frage, bestimmt ganz banal und einfach. Da ich gerade dabei bin neue Visitenkarten, etc. zu entwerfen bin ich von einem Kollegen darauf aufmerksam gemacht worden das es bei einer GbR "Inhaber" heißen muss und hier z.B. nicht Geschäftsführer heißen darf?!
Ist das richtig? Wir sind eine zwei Mann GbR wobei jeder zu 50% beteiligt ist und somit auch zur Geschäfsführung berechtigt ist.
Darf man sich dann hier als "Geschäftsführer" bzw. als "Geschäftsführender Gesellschafter" betiteln oder muss es tatsächlich "Inhaber" heißen, rein rechtlich natürlich jetzt.
Vielen Dank schonmal im Vorraus!
- r0y4l
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11.04.2006, 13:57
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
schauen Sie mal ins BGB und zwar in die §§ 709, 710 darin ist die Geschäftsführung einer GbR geregelt.
MfG
BEBOUB
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11.04.2006, 14:40
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
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Wie die Geschäftsführung einer GbR geregelt wird ist mir bewusst, es ging mir lediglich nur darum ob es eine gesetzliche Vorschrift gibt in Sachen Position in einer GbR.
Also nochmal... muss es bei einer GbR eben Inhaber heißen oder darf es hier auch "Geschäftsführer" oder eben "Geschäftsführender Gesellschafter" heißen?
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11.04.2006, 14:43
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Habs mal nachgeguckt, interessierte mich auch:
Zitat:
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(1) Die Führung der Geschäfte der Gesellschaft steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.
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__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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11.04.2006, 19:43
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2006
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Die Passage habe ich selbstverständlich auch im BGB gefunden via dejure.org - wie gesagt ging es mir aber lediglich um den Titel auf z.B. meiner Visitenkarte... ich will wirklich nicht unverschämt werden aber lest ihr nicht was ich schreibe?
Jetzt schon der zweite der mir die gleiche Antwort wie bereits schon jemand getan hat gibt.
@Master_T2:
Danke dennoch für deine Mühe, vll. empfindet ja ein andere deine Information als hilfreich aber leider ist meine Frage damit noch nicht beantwortet oder übersehe ich da etwas?
Vielleicht drücke ich mich auch zu undeutlich aus, was ich eigentlich nicht denke. Also zum dritten Mal in der Hoffnung das mich jetzt jemand versteht.
Auf den zukünftigen VISITENKARTEN die ich gerade entwerfe soll auch unter dem jeweiligen Namen die "Position" in der Firma stehen eben z.B. "Müller Mustermann - Softwareentwickler" oder eben in meinem Fall "Müller Mustermann - Geschäftsführer" und um genau das GESCHÄFTSFÜHRER geht es, darf es hier GESCHÄFTSFÜHRER/GESCHÄFTSFÜHRENDER GESELLSCHAFTER heißen oder MUSS es hier eben INHABER oder vielleicht sogar GESELLSCHAFTER heißen (so hat es mir ein Kollege erzählt) und um genau das geht es hier und um nichts anderes!
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11.04.2006, 20:35
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Sorry, aber dann lies den entsprechenden Passus des Gesetzes nochmal ganz langsam...
...steht da was von Inhaber? oder von Geschäftsführer?
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