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Alt 12.04.2006, 19:57   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: May 2003
Ort: Ulm
Hendrik macht alles soweit korrekt
Question

Unbezahlte / spät bezahlte Rechnung


Hallo,

ich betreibe ein Kleingewerbe gemäß §19 UStG und konnte im letzten Jahr nicht über zu wenig Arbeit klagen. Es wurden einige Rechnungen geschrieben und die meisten auch bezahlt, aber eben nicht alle, und diese Nachlässigkeit bringt mich jetzt bei der Steuererklärung ins Grübeln.

1. Problem: Ich habe einem Kunden eine Rechnung geschrieben (mit fortlaufender Nummer natürlich), die er nicht bezahlt hat. Da es nur eine relativ kleine Summe war, habe ich es dabei belassen und die Ware einbehalten. Muss ich diese Summe nun bei der Steuererklärung mit angeben?

2. Problem: Ich habe Anfang Dezember eine Rechnung geschrieben (wie üblich Frist 14 Tage), das Geld kam jedoch erst Ende Januar an. Dies habe ich mündlich mit dem Kunden so vereinbart, da er noch etwas Aufschub wollte. Muss ich diese Summe nun für 2005 versteuern (Rechnungsdatum), oder für 2006 (Geldeingang)?

2½. Problem: Ich habe einem Kunden eine Rechnung geschrieben, die er nicht auf Anhieb bezahlen konnte. Also hat er 2005 mit dem Abbezahlen angefangen und hat bis jetzt rund drei Viertel bezahlt, der Rest wird in den nächsten Wochen eintrudeln. Muss ich diese Summe nun für 2005 versteuern (Rechnungsdatum), oder für 2005 und 2006 (Geldeingang)?

3. Problem: Einem Kunden, der eine Rechnung nicht bezahlen konnte, habe ich eine andere Vergütungsmöglichkeit gewährt (prozentuale Beteiligung), die mittlerweile den Rechnungsposten übersteigt. Was muss davon in meine Steuererklärung? Die Rechnung, von der ich aber 0€ erhalten habe? Die Einnahmen aus der Beteiligung, die jedoch nur in unregelmäßigen Abständen auf meinem Konto angekommen sind? Gibt es dafür etwas, dass der Kunde mir ausstellen kann, falls das Finanzamt mal wissen möchte, wie sich meine Einnahmen zusammen setzen?

Schonmal danke für eure Hilfe
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Alt 13.04.2006, 16:05   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
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Zitat:
1. Problem: Ich habe einem Kunden eine Rechnung geschrieben (mit fortlaufender Nummer natürlich), die er nicht bezahlt hat. Da es nur eine relativ kleine Summe war, habe ich es dabei belassen und die Ware einbehalten. Muss ich diese Summe nun bei der Steuererklärung mit angeben?
Gewinnmäßig darf nichts mehr erfolgen, allerdings solltest du dies irgendwie vermerken, dass du für die und die Waren kein Geld bekommen hast aufgrund von Zahlungsunfähigkeit.

Zitat:
2. Problem: Ich habe Anfang Dezember eine Rechnung geschrieben (wie üblich Frist 14 Tage), das Geld kam jedoch erst Ende Januar an. Dies habe ich mündlich mit dem Kunden so vereinbart, da er noch etwas Aufschub wollte. Muss ich diese Summe nun für 2005 versteuern (Rechnungsdatum), oder für 2006 (Geldeingang)?
Bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ist immer der Geldeingang bzw. Geldausgang maßgebend.

Zitat:
2½. Problem: Ich habe einem Kunden eine Rechnung geschrieben, die er nicht auf Anhieb bezahlen konnte. Also hat er 2005 mit dem Abbezahlen angefangen und hat bis jetzt rund drei Viertel bezahlt, der Rest wird in den nächsten Wochen eintrudeln. Muss ich diese Summe nun für 2005 versteuern (Rechnungsdatum), oder für 2005 und 2006 (Geldeingang)
Schritt für Schritt mit Zahlungseingang buchen. Der Teil, der für 2005 gezahlt wurde somit in 2005 und der Teil in 2006 auch in 2006.

Zitat:
3. Problem: Einem Kunden, der eine Rechnung nicht bezahlen konnte, habe ich eine andere Vergütungsmöglichkeit gewährt (prozentuale Beteiligung), die mittlerweile den Rechnungsposten übersteigt. Was muss davon in meine Steuererklärung? Die Rechnung, von der ich aber 0€ erhalten habe? Die Einnahmen aus der Beteiligung, die jedoch nur in unregelmäßigen Abständen auf meinem Konto angekommen sind? Gibt es dafür etwas, dass der Kunde mir ausstellen kann, falls das Finanzamt mal wissen möchte, wie sich meine Einnahmen zusammen setzen?
Betrachte es als Ratenzahlung auf deine Geldforderung. Mit dem Begriff "Beteiligung" sollte man eher andere steuerliche Vorgänge in Verbindung bringen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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