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Alt 13.04.2006, 12:48   #1
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Nettorechnung von Ebay


Hallo Leute,

ich bekomme bald Nettorechnungen von Ebay, irgendwie steh ich da aber noch aufm schlauch. Darf ich dann die Vost von den Ebayrechnungen ziehen? Oder wird die Mwst erst garnicht ausgewiesen da "Nettorechnung"????

Kann mir das bitte jemand kurz beantworten.


Gruß
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Alt 13.04.2006, 15:12   #2
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Zitat:
Oder wird die Mwst erst garnicht ausgewiesen da "Nettorechnung"????
Stichwort § 13b UStG

Du zahlst USt und ziehst diese in gleicher Höhe als Vorsteuer wieder ab.
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Alt 13.04.2006, 15:16   #3
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Jordan macht alles soweit korrekt
versteh ich nicht ganz jetzt...

ich kriege ne rechnung von ebay. so sagen wir 100 euro 16 euro sind steuern.
bin als gewerbetreibender dort angemeldet.

so was ist zu tun? wird auf der rechnung 116euro stehn oder 100euro da "nettorechnung"???
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Alt 13.04.2006, 15:27   #4
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Es wird eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt mit dem Hinweis auf § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) oder eine ähnlich lautende Bezeichnung aus der hervorgeht, dass der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer ist.

Demnach musst du 16/100 (also draufschlagen und nicht rausrechnen) an das Finanzamt abführen. Zugleich gibst du diesen Betrag den du abführst in der Erklärung aber auch als Vorsteuer an, so dass im Endeffekt eine Nullsumme bei herauskommt.
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Alt 13.04.2006, 15:34   #5
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abführen als ust? oder wie?

also 16% als ust abführen und wieder als vost ziehn?

mir ist der kram viel zu kompliziert typisch für dieses land.
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Alt 13.04.2006, 15:42   #6
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Zitat:
also 16% als ust abführen und wieder als vost ziehn?
ok, war blöde von mir ausgedrückt.

Du gibst die Umsatzsteuer und die Vorsteuer aus der Rechnung an, die sich somit gegenseitig neutralisieren, zumal du einmal Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen müsstest und zugleich den gleichen Betrag erstattet bekommen würdest. Beide Beträge werden sozusagen verrechnet, so dass du gar nichts zahlen musst.
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Alt 13.04.2006, 15:44   #7
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ich verstehe nicht wieso ich eine ust angeben soll aus einer ebayrechnung ich verkaufe doch nix sondern bekomme eine rechnung also ist das nur vorsteuer. ich versteh die logik nicht so ganz
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Alt 13.04.2006, 15:49   #8
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Das ist ja gerade das Besondere an diesem Verfahren nach § 13b UStG

Es schuldet nämlich nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, sondern der gewerbliche Kunde und somit der Leistungsempfänger.
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Alt 13.04.2006, 17:19   #9
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sag mir doch mal die buchungen die ich durchführen muss. ich bin steuerlich nicht so fit leider.

wie genau muss ich buchen, mach mal ne ganz leichte erklärung für die etwas unwissenderen
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Alt 13.04.2006, 18:05   #10
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Zitat:
sag mir doch mal die buchungen die ich durchführen muss. ich bin steuerlich nicht so fit leider.

wie genau muss ich buchen, mach mal ne ganz leichte erklärung für die etwas unwissenderen
Da fragst du den Richtigen
Ich hab' nicht umsonst Steuerrechtstheoretiker in meinem Profil stehen.

Du buchst die Umsatzsteuer auf "Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, 16% VSt und 16% USt" (in "SKR 03 Datev": Konto 3120). Als Betrag gibst man den Nettobetrag ein.
Theoretisch müssten dann die Kennzahlen 52 und 53 ausgefüllt sein (Umsatzsteuer) und zusätzlich für die Vorsteuer die Kennzahl 67. Kennzahl 53 und 67 in gleicher Höhe, so dass sie sich gegenseitig aufheben.

Wenn nicht, dann ist die Buchung falsch.
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Alt 13.04.2006, 18:34   #11
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und wenn ich so tue als hätte ich diese rechnung von ebay "vergessen"?? was dann?
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Alt 13.04.2006, 19:06   #12
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Dann schneidest du dir selbst ins Fleisch, weil es bei dir Ausgaben darstellen und deinen Gewinn mindern. Außerdem unterschreibst du die Steuererklärung und erklärst, dass du diese wahrheitsgemäß ausgefüllt hast.

Welche Software verwendest du denn?

EDIT: Hier mal ein interessanter Artikel dazu, demnach dürfte ich recht gehabt haben mit dem Konto 3120 beim SKR03 *stolz auf die Schulter klopf*
http://www.steuern-online.de/gratis-...l/pdf/u104.pdf
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Geändert von Sven (13.04.2006 um 19:23 Uhr).
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