Stichwort § 13b UStGOder wird die Mwst erst garnicht ausgewiesen da "Nettorechnung"????
Du zahlst USt und ziehst diese in gleicher Höhe als Vorsteuer wieder ab.
Hallo Leute,
ich bekomme bald Nettorechnungen von Ebay, irgendwie steh ich da aber noch aufm schlauch. Darf ich dann die Vost von den Ebayrechnungen ziehen? Oder wird die Mwst erst garnicht ausgewiesen da "Nettorechnung"????
Kann mir das bitte jemand kurz beantworten.
Gruß
Stichwort § 13b UStGOder wird die Mwst erst garnicht ausgewiesen da "Nettorechnung"????
Du zahlst USt und ziehst diese in gleicher Höhe als Vorsteuer wieder ab.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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versteh ich nicht ganz jetzt...
ich kriege ne rechnung von ebay. so sagen wir 100 euro 16 euro sind steuern.
bin als gewerbetreibender dort angemeldet.
so was ist zu tun? wird auf der rechnung 116euro stehn oder 100euro da "nettorechnung"???
Es wird eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt mit dem Hinweis auf § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) oder eine ähnlich lautende Bezeichnung aus der hervorgeht, dass der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer ist.
Demnach musst du 16/100 (also draufschlagen und nicht rausrechnen) an das Finanzamt abführen. Zugleich gibst du diesen Betrag den du abführst in der Erklärung aber auch als Vorsteuer an, so dass im Endeffekt eine Nullsumme bei herauskommt.
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abführen als ust? oder wie?
also 16% als ust abführen und wieder als vost ziehn?
mir ist der kram viel zu kompliziert typisch für dieses land.
ok, war blöde von mir ausgedrückt.also 16% als ust abführen und wieder als vost ziehn?
Du gibst die Umsatzsteuer und die Vorsteuer aus der Rechnung an, die sich somit gegenseitig neutralisieren, zumal du einmal Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen müsstest und zugleich den gleichen Betrag erstattet bekommen würdest. Beide Beträge werden sozusagen verrechnet, so dass du gar nichts zahlen musst.
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ich verstehe nicht wieso ich eine ust angeben soll aus einer ebayrechnung ich verkaufe doch nix sondern bekomme eine rechnung also ist das nur vorsteuer. ich versteh die logik nicht so ganz
Das ist ja gerade das Besondere an diesem Verfahren nach § 13b UStG
Es schuldet nämlich nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, sondern der gewerbliche Kunde und somit der Leistungsempfänger.
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sag mir doch mal die buchungen die ich durchführen muss. ich bin steuerlich nicht so fit leider.
wie genau muss ich buchen, mach mal ne ganz leichte erklärung für die etwas unwissenderen
Da fragst du den Richtigensag mir doch mal die buchungen die ich durchführen muss. ich bin steuerlich nicht so fit leider.
wie genau muss ich buchen, mach mal ne ganz leichte erklärung für die etwas unwissenderen![]()
Ich hab' nicht umsonst Steuerrechtstheoretiker in meinem Profil stehen.
Du buchst die Umsatzsteuer auf "Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet, 16% VSt und 16% USt" (in "SKR 03 Datev": Konto 3120). Als Betrag gibst man den Nettobetrag ein.
Theoretisch müssten dann die Kennzahlen 52 und 53 ausgefüllt sein (Umsatzsteuer) und zusätzlich für die Vorsteuer die Kennzahl 67. Kennzahl 53 und 67 in gleicher Höhe, so dass sie sich gegenseitig aufheben.
Wenn nicht, dann ist die Buchung falsch.
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und wenn ich so tue als hätte ich diese rechnung von ebay "vergessen"?? was dann?
Dann schneidest du dir selbst ins Fleisch, weil es bei dir Ausgaben darstellen und deinen Gewinn mindern. Außerdem unterschreibst du die Steuererklärung und erklärst, dass du diese wahrheitsgemäß ausgefüllt hast.
Welche Software verwendest du denn?
EDIT: Hier mal ein interessanter Artikel dazu, demnach dürfte ich recht gehabt haben mit dem Konto 3120 beim SKR03 *stolz auf die Schulter klopf*
http://www.steuern-online.de/gratis-...l/pdf/u104.pdf
Geändert von SvenWeb (13.04.2006 um 19:23 Uhr)
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