Die Vordrucke für die Gesellschafter sollten selbsterklärend sein.
Für die Gesellschaft die USt-Erklärung sollte auch klar sein. Ob dies nun mit Anlage UR oder ohne UR läuft hängt davon ab, inwieweit innereuropäische Dinge gelaufen sind. Die EÜR sollte auch klar sein.
Zitat:
Jetzt gibt es noch zwei graue / dickere Vordrucke:
- Anlage GSE und
- Erklärung zur gesonderten- und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung und die Eigenheimszulage. Mit 3 Anlagen. Von FE1 bis FE3.
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Die Personengesellschaft braucht keine Anlage GSE. Diese wird nämlich ersetzt durch die Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung. Da gibt es dann mehrere Vordrucke. In einem Vordruck (Anlage FB ist das glaube ich) sind die Gesellschafter einzutragen mit dem entsprechenden Verhältnis der Gewinnbeteiligung. In einem anderen Vordruck FE1 ist dann der entsprechende Gewinn auf die einzelnen Gesellschafter aufzuteilen (Zeile 3). Der Rest befasst sich dann mit Minder- bzw. Mehrwerte aufgrund von Ergänzungsbilanzen und dem Sonderbetriebsvermögen (Gewinnermittlung 2. Stufe), vgl. meine Signatur Besteuerung der Personengesellschaften. Also ein sehr umfangreiches Thema.
Der Gewinn, der dann letztlich in Zeile 14 steht ist dann bei den Gesellschaftern in die Anlage GSE einzutragen unter Einkünfte als Mitunternehmer, also nicht in Kennzahl 10, sondern Kennzahl 14 ist das glaube ich.
Gruß
Sven