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Alt 16.04.2006, 14:00   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Sep 2005
NeuDabei05 macht alles soweit korrekt

einige Fragen zu Kindergeld und Co.


Hallo TP-Forum,

nachdem ich nun etwa 15 Suchergebnisse durchgelesen habe, bin ich schon etwas schlauer. Bei einigen Sachen bin ich mir aber immer noch nicht ganz sicher.

Ich bin in der Ausbildung, habe seit Juli 2005 ein Nebengewerbe angemeldet (und auf Umsatzsteuer optiert) und werde im Juni 27. In der Ausbildung verdiene ich momentan 600 Euro brutto.

Bis einschließlich Juni würde ich also gerne noch Kindergeld bekommen. Nun liegt ja die Freigrenze für ein ganzes Jahr bei 7680 Euro, d.h. ich dürfte im ganzen Jahr 2006 zusätzlich zu meinem Ausbildungsentgelt noch 480 € verdienen, korrekt? Heißt das, daß ich bis Juni nur noch 240 Euro Gewinn aus meinem Gewerbe rausschlagen dürfte?

Wenn ich meinen Bekannten richtig verstanden habe, spielen die Einnahmen nach dem Juni dann auch keine Rolle mehr für das KG. Erklärung war folgende:
Wenn dem nicht so wäre, dann müßte ja im Prinzip jeder, der im Laufe eines Jahres den Kindergeldanspruch verliert, beispielsweise weil er die Ausbildung beendet hat und nun voll berufstätig ist, erstmal das Kindergeld zurückzahlen, was ja unsinnig wäre. Das leuchtet doch ein, oder?

Wenn ich also nun jemandem im April eine Rechnung über 2000 Euro schreiben könnte, dann wäre es schlauer, diese erst im Juli zu stellen?

Außerdem habe ich im Jahr 2005 Leistungen bezogen, für die ich erst jetzt eine Rechnung bekommen habe. Die zählt also erst jetzt als Ausgabe, mindert also meinen Gewinn für den fraglichen Zeitraum in 2006?

Wie ist das mit BG-Beiträgen (die ich leider in voller Höhe zahlen muß), die gehen doch auch vom Gewinn ab, nicht wahr?
Und wie verhält sich das mit Spenden, mindern auch diese den Gewinn?

Zusätzlich entstehen mir durch die Distanz zum Ausbildungsplatz von 30 km rund 1200 km an Fahrtkilometern im Monat, darf ich die dann als Werbungskosten abziehen, da KG-Freibetrag = Gewinn aus selbst. Tätigkeit + Ausbildungsgehalt - Werbungskosten? Muß ich die Fahrt mit 30 Cent je Distanzkilometer berechnen, also 20 Arbeitstage x 30 Cent/km x 30km = 180 Euro?

Wenn dem so wäre, könnte ich diese Rechnung einfach für 2006 aufstellen und die Werbungskosten für 2005 unter den Tisch fallen lassen, da ich ohnehin weiß, daß ich 2005 unter dem Freibetrag geblieben bin, oder fragt dann jemand nach, warum ich für 2006 auf einmal Fahrtkosten berechne und für 2005 nicht?

Wenn ich nach alledem immer noch etwas zu viel Einnahmen habe, sollte ich also schauen, ob ich für den Betrieb noch etwas brauche, das unter 410 Euro kostet, sodaß ich es sofort abschreiben kann, um bis Juni unter der Grenze zu bleiben...?

Sorry für all diese Fragen, aber es wäre halt schade, wenn von meinen ersten Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit der größte Teil für die Rückzahlung des Kindergelds draufginge, nur weil ich irgendeine Grenze knapp überschreite...

...und last but not least:
Da ich in letzter Zeit sehr viel zu tun hatte (Hauptberuf >= 40 Stunden, Nebentätigkeit und Zwischenprüfung...), werde ich meine Steuererklärung wohl kaum bis Ende Mai auf die Reihe kriegen. Räumt mir das FA bereitwillig eine Fristverlängerung ein, wenn ich die "allgemeine Arbeitsüberlastung" als Grund angebe, oder muß ich nachweislich soundsoviele Stunden für mein Gewerbe tätig gewesen sein?

Vielen Dank schonmal im Voraus fürs Durchlesen und Antworten
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Alt 16.04.2006, 14:21   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
d.h. ich dürfte im ganzen Jahr 2006 zusätzlich zu meinem Ausbildungsentgelt noch 480 € verdienen, korrekt? Heißt das, daß ich bis Juni nur noch 240 Euro Gewinn aus meinem Gewerbe rausschlagen dürfte?
jein.

Die Grenze von 7.680 EUR ist korrekt. Demnach dürfen die Einkünfte und Bezüge die Grenze von 7.680 EUR nicht überschreiten.

Einkünfte sind dabei umgangssprachlich beschrieben Einnahmen abzgl. Ausgaben. Demnach können also deine Arbeitnehmereinkünfte um die berufsbezogenen Ausgaben gekürzt werden. Dies sind z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Arbeitsmaterial. Einfach mal googlen "Stichwort: Werbungskosten". Pauschal werden dabei 920 EUR anerkannt. Will man mehr angeben, so müssen die Ausgaben insgesamt nachgewiesen werden und nicht nur der 920 EUR überschreitende Teil.

Beim Gewerbe wäre dann natürlich der Gewinn maßgebend, also Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben.

Zitat:
Das leuchtet doch ein, oder?
Leuchtet nicht nur ein, ist auch so. Allerdings mindert sich dann natürlich auch die Grenze von 7.680 EUR auf 3.840 EUR (7.680 * 6/12 = 3.840 EUR). Pro Monat sind dies also 640 EUR.

Zitat:
Wenn ich also nun jemandem im April eine Rechnung über 2000 Euro schreiben könnte, dann wäre es schlauer, diese erst im Juli zu stellen?
Ich sag's mal so ohne beratend tätig zu werden. Betriebseinnahmen werden bei einer EÜR im Zeitpunkt des Zahlungseingangs erfasst unabhängig davon wann die Leistung ausgeführt wurde oder wann die Rechnung gestellt wurde. Abweichend hiervon die umsatzsteuerliche Behandlung, zumal da zwischen Soll- und Istversteuerung zu unterscheiden ist (=> Suchfunktion).

Zitat:
Außerdem habe ich im Jahr 2005 Leistungen bezogen, für die ich erst jetzt eine Rechnung bekommen habe. Die zählt also erst jetzt als Ausgabe, mindert also meinen Gewinn für den fraglichen Zeitraum in 2006?
Gleiches gilt auch für die Ausgaben, also dann erfassen, wenn das Geld auch tatsächlich gezahlt wurde.

Zitat:
Wie ist das mit BG-Beiträgen (die ich leider in voller Höhe zahlen muß), die gehen doch auch vom Gewinn ab, nicht wahr?
Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und da du wohl kaum aus privaten Gründen diese Beiträge zahlst sind dies natürlich Betriebsausgaben.

Zitat:
Und wie verhält sich das mit Spenden, mindern auch diese den Gewinn?
Spenden sind grds. privat veranlasst.

Zitat:
Zusätzlich entstehen mir durch die Distanz zum Ausbildungsplatz von 30 km rund 1200 km an Fahrtkilometern im Monat, darf ich die dann als Werbungskosten abziehen, da KG-Freibetrag = Gewinn aus selbst. Tätigkeit + Ausbildungsgehalt - Werbungskosten? Muß ich die Fahrt mit 30 Cent je Distanzkilometer berechnen, also 20 Arbeitstage x 30 Cent/km x 30km = 180 Euro?
Wie oben schon beschrieben sind dies dann die Werbungskosten aus deiner nichtselbstständigen Arbeit. Diese sind mit 30 Cent je Entfernungskilometer anzusetzen, so dass nur die einfache Entfernung zum Arbeitgeber zählt und nicht die Rückfahrt. Da sich Herr Steinbrück allerdings zu diesem Thema noch etwas einfallen lassen wird, werden diese wohl nur ab dem 20. Entfernungskilometer berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei aber um eine noch nicht beschlossene Sache, so dass man da noch abwarten muss wie letztlich entschieden wird. Die Medien werden dann aber sicherlich darüber berichten.

Zitat:
Wenn dem so wäre, könnte ich diese Rechnung einfach für 2006 aufstellen und die Werbungskosten für 2005 unter den Tisch fallen lassen, da ich ohnehin weiß, daß ich 2005 unter dem Freibetrag geblieben bin, oder fragt dann jemand nach, warum ich für 2006 auf einmal Fahrtkosten berechne und für 2005 nicht?
Nein, es wird jedes Jahr für sich geprüft.

Zitat:
Wenn ich nach alledem immer noch etwas zu viel Einnahmen habe, sollte ich also schauen, ob ich für den Betrieb noch etwas brauche, das unter 410 Euro kostet, sodaß ich es sofort abschreiben kann, um bis Juni unter der Grenze zu bleiben...?
So kann man es nennen, wobei dies natürlich im Verhältnis zum Kindergeld stehen sollte. Ich persönlich habe mir letztes Jahr kurz vor Weihnachten noch für 150 EUR Bücher gekauft.

Zitat:
Da ich in letzter Zeit sehr viel zu tun hatte (Hauptberuf >= 40 Stunden, Nebentätigkeit und Zwischenprüfung...), werde ich meine Steuererklärung wohl kaum bis Ende Mai auf die Reihe kriegen. Räumt mir das FA bereitwillig eine Fristverlängerung ein, wenn ich die "allgemeine Arbeitsüberlastung" als Grund angebe, oder muß ich nachweislich soundsoviele Stunden für mein Gewerbe tätig gewesen sein?
Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter sollte die Sache klären.

Gruß
Sven
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Alt 06.12.2006, 16:24   #3
TP-Junior
 
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Utopika9 macht alles soweit korrekt
Hallo!

eine kurze Frage.
Bin selbstständig und habe auch noch gleichzeitig Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
Genauer gesagt habe ich knapp eineinhalb Monate als Praktikant gearbeitet und 1200EUR brutto verdient. Dies war auch gleichzeitig das Netto, da ich überhaupt keine Abzüge hatte?!
Die Grenze für das Kindergeld beträgt ja 7.680EUR.

Kann ich die Werbungspauschale in Höhe von 920EUR auch geltend machen, obwohl ich nur eineinhalb Monate gearbeitet habe bzw. gilt so eine Praktikantenvergütung ohne Abzüge als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit?

Würde evtl. mit allen Einkünften auf 8.200EUR kommen.

Vielen Dank!

Gruß!
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Alt 06.12.2006, 16:36   #4
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Zitat:
Dies war auch gleichzeitig das Netto, da ich überhaupt keine Abzüge hatte?!
ganz sicher??? Im Normalfall dürften Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden sein, da der monatliche Bruttolohn 400 EUR überstiegen hat. So sagt es zumindest mein Lohnsteuerberechnungsprogramm.

Zitat:
Kann ich die Werbungspauschale in Höhe von 920EUR auch geltend machen, obwohl ich nur eineinhalb Monate gearbeitet habe bzw. gilt so eine Praktikantenvergütung ohne Abzüge als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit?
siehe DA-FamEStG 63.4.2.9

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist beim Kindergeld zeitanteilig zu gewähren. Bei der Einkommensteuer hingegen in voller Höhe abzuziehen.

Gruß
Sven
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Alt 06.12.2006, 16:50   #5
TP-Junior
 
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Utopika9 macht alles soweit korrekt
Ok, alles klar. Dann sind es nur noch ca. 80EUR Werbungskosten.

Ich habe gerade nocheinmal nachgesehen. 800EUR brutto pro Monat. Überhaupt keine Abzüge, nix. Gibts da vielleicht eine spezielle Regelung für Praktikanten?! Egal, angeben tu ich das sowieso.


Noch eine Frage, falls es jemand auf Anhieb weis, sonst bring ichs schon irgendwie in Erfahrung.
Ich mache nächstes Jahr für sechs Monate ein Praktikum in den USA und erhalte in etwa 520EUR pro Monat von der Firma in den USA.
Wie läuft das dann mit dem Kindergeld ab? Wird dies dann als normales Einkommen angerechnet? Normal schon, oder?
Utopika9 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2006, 19:16   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2006
Ort: Laudenbach
Julia321 macht alles soweit korrekt
Hallo!

Ich habe mal eine Frage zu dem Thema Kindergeldabzüge!Ich bin BA-Studentin und komme im Jahr über die 7680 Euro, ist es möglich, dass ich von meinem Einkommen die jährlichen Beiträge für Versicherungen, wie zum Beispiel die Berufsunfähigleitsversicherung oder eine Rentenversicherung abziehe?

Vielen Dank im Voraus
Julia321 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.12.2006, 20:33   #7
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Würde mich wundern, wenn man mit solchen Ausgaben die Steuerlast senken kann.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.12.2006, 12:44   #8
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Zitat:
Ich habe mal eine Frage zu dem Thema Kindergeldabzüge!Ich bin BA-Studentin und komme im Jahr über die 7680 Euro, ist es möglich, dass ich von meinem Einkommen die jährlichen Beiträge für Versicherungen, wie zum Beispiel die Berufsunfähigleitsversicherung oder eine Rentenversicherung abziehe?
die Berufsunfähigkeitsversicherung wird beim Kindergeld nicht berücksichtigt. Die Sozialversicherungsbeiträge hingegen schon, sofern es die gesetzlichen sind. Private Sozialversicherungsbeiträge sind hingegen noch nicht abziehbar, allerdings gibt es anhängige Verfahren auf die man sich im Einspruchsverfahren berufen kann und somit das Verfahren Ruhen lassen kann.

Gruß
Sven
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