Hallo TP-Forum,
nachdem ich nun etwa 15 Suchergebnisse durchgelesen habe, bin ich schon etwas schlauer. Bei einigen Sachen bin ich mir aber immer noch nicht ganz sicher.
Ich bin in der Ausbildung, habe seit Juli 2005 ein Nebengewerbe angemeldet (und auf Umsatzsteuer optiert) und werde im Juni 27. In der Ausbildung verdiene ich momentan 600 Euro brutto.
Bis einschließlich Juni würde ich also gerne noch Kindergeld bekommen. Nun liegt ja die Freigrenze für ein ganzes Jahr bei 7680 Euro, d.h. ich dürfte im ganzen Jahr 2006 zusätzlich zu meinem Ausbildungsentgelt noch 480 € verdienen, korrekt? Heißt das, daß ich bis Juni nur noch 240 Euro Gewinn aus meinem Gewerbe rausschlagen dürfte?
Wenn ich meinen Bekannten richtig verstanden habe, spielen die Einnahmen nach dem Juni dann auch keine Rolle mehr für das KG. Erklärung war folgende:
Wenn dem nicht so wäre, dann müßte ja im Prinzip jeder, der im Laufe eines Jahres den Kindergeldanspruch verliert, beispielsweise weil er die Ausbildung beendet hat und nun voll berufstätig ist, erstmal das Kindergeld zurückzahlen, was ja unsinnig wäre. Das leuchtet doch ein, oder?
Wenn ich also nun jemandem im April eine Rechnung über 2000 Euro schreiben könnte, dann wäre es schlauer, diese erst im Juli zu stellen?
Außerdem habe ich im Jahr 2005 Leistungen bezogen, für die ich erst jetzt eine Rechnung bekommen habe. Die zählt also erst jetzt als Ausgabe, mindert also meinen Gewinn für den fraglichen Zeitraum in 2006?
Wie ist das mit BG-Beiträgen (die ich leider in voller Höhe zahlen muß), die gehen doch auch vom Gewinn ab, nicht wahr?
Und wie verhält sich das mit Spenden, mindern auch diese den Gewinn?
Zusätzlich entstehen mir durch die Distanz zum Ausbildungsplatz von 30 km rund 1200 km an Fahrtkilometern im Monat, darf ich die dann als Werbungskosten abziehen, da KG-Freibetrag = Gewinn aus selbst. Tätigkeit + Ausbildungsgehalt - Werbungskosten? Muß ich die Fahrt mit 30 Cent je
Distanzkilometer berechnen, also 20 Arbeitstage x 30 Cent/km x 30km = 180 Euro?
Wenn dem so wäre, könnte ich diese Rechnung einfach für 2006 aufstellen und die Werbungskosten für 2005 unter den Tisch fallen lassen, da ich ohnehin weiß, daß ich 2005 unter dem Freibetrag geblieben bin, oder fragt dann jemand nach, warum ich für 2006 auf einmal Fahrtkosten berechne und für 2005 nicht?
Wenn ich nach alledem immer noch etwas zu viel Einnahmen habe, sollte ich also schauen, ob ich für den Betrieb noch etwas brauche, das unter 410 Euro kostet, sodaß ich es sofort abschreiben kann, um bis Juni unter der Grenze zu bleiben...?
Sorry für all diese Fragen, aber es wäre halt schade, wenn von meinen ersten Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit der größte Teil für die Rückzahlung des Kindergelds draufginge, nur weil ich irgendeine Grenze knapp überschreite...
...und last but not least:
Da ich in letzter Zeit sehr viel zu tun hatte (Hauptberuf >= 40 Stunden, Nebentätigkeit und Zwischenprüfung...), werde ich meine Steuererklärung wohl kaum bis Ende Mai auf die Reihe kriegen. Räumt mir das FA bereitwillig eine Fristverlängerung ein, wenn ich die "allgemeine Arbeitsüberlastung" als Grund angebe, oder muß ich nachweislich soundsoviele Stunden für mein Gewerbe tätig gewesen sein?
Vielen Dank schonmal im Voraus fürs Durchlesen und Antworten
