jein.d.h. ich dürfte im ganzen Jahr 2006 zusätzlich zu meinem Ausbildungsentgelt noch 480 € verdienen, korrekt? Heißt das, daß ich bis Juni nur noch 240 Euro Gewinn aus meinem Gewerbe rausschlagen dürfte?
Die Grenze von 7.680 EUR ist korrekt. Demnach dürfen die Einkünfte und Bezüge die Grenze von 7.680 EUR nicht überschreiten.
Einkünfte sind dabei umgangssprachlich beschrieben Einnahmen abzgl. Ausgaben. Demnach können also deine Arbeitnehmereinkünfte um die berufsbezogenen Ausgaben gekürzt werden. Dies sind z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Arbeitsmaterial. Einfach mal googlen "Stichwort: Werbungskosten". Pauschal werden dabei 920 EUR anerkannt. Will man mehr angeben, so müssen die Ausgaben insgesamt nachgewiesen werden und nicht nur der 920 EUR überschreitende Teil.
Beim Gewerbe wäre dann natürlich der Gewinn maßgebend, also Betriebseinnahmen abzgl. Betriebsausgaben.
Leuchtet nicht nur ein, ist auch so. Allerdings mindert sich dann natürlich auch die Grenze von 7.680 EUR auf 3.840 EUR (7.680 * 6/12 = 3.840 EUR). Pro Monat sind dies also 640 EUR.Das leuchtet doch ein, oder?
Ich sag's mal so ohne beratend tätig zu werden. Betriebseinnahmen werden bei einer EÜR im Zeitpunkt des Zahlungseingangs erfasst unabhängig davon wann die Leistung ausgeführt wurde oder wann die Rechnung gestellt wurde. Abweichend hiervon die umsatzsteuerliche Behandlung, zumal da zwischen Soll- und Istversteuerung zu unterscheiden ist (=> Suchfunktion).Wenn ich also nun jemandem im April eine Rechnung über 2000 Euro schreiben könnte, dann wäre es schlauer, diese erst im Juli zu stellen?
Gleiches gilt auch für die Ausgaben, also dann erfassen, wenn das Geld auch tatsächlich gezahlt wurde.Außerdem habe ich im Jahr 2005 Leistungen bezogen, für die ich erst jetzt eine Rechnung bekommen habe. Die zählt also erst jetzt als Ausgabe, mindert also meinen Gewinn für den fraglichen Zeitraum in 2006?
Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind und da du wohl kaum aus privaten Gründen diese Beiträge zahlst sind dies natürlich Betriebsausgaben.Wie ist das mit BG-Beiträgen (die ich leider in voller Höhe zahlen muß), die gehen doch auch vom Gewinn ab, nicht wahr?
Spenden sind grds. privat veranlasst.Und wie verhält sich das mit Spenden, mindern auch diese den Gewinn?
Wie oben schon beschrieben sind dies dann die Werbungskosten aus deiner nichtselbstständigen Arbeit. Diese sind mit 30 Cent je Entfernungskilometer anzusetzen, so dass nur die einfache Entfernung zum Arbeitgeber zählt und nicht die Rückfahrt. Da sich Herr Steinbrück allerdings zu diesem Thema noch etwas einfallen lassen wird, werden diese wohl nur ab dem 20. Entfernungskilometer berücksichtigt werden. Es handelt sich hierbei aber um eine noch nicht beschlossene Sache, so dass man da noch abwarten muss wie letztlich entschieden wird. Die Medien werden dann aber sicherlich darüber berichten.Zusätzlich entstehen mir durch die Distanz zum Ausbildungsplatz von 30 km rund 1200 km an Fahrtkilometern im Monat, darf ich die dann als Werbungskosten abziehen, da KG-Freibetrag = Gewinn aus selbst. Tätigkeit + Ausbildungsgehalt - Werbungskosten? Muß ich die Fahrt mit 30 Cent je Distanzkilometer berechnen, also 20 Arbeitstage x 30 Cent/km x 30km = 180 Euro?
Nein, es wird jedes Jahr für sich geprüft.Wenn dem so wäre, könnte ich diese Rechnung einfach für 2006 aufstellen und die Werbungskosten für 2005 unter den Tisch fallen lassen, da ich ohnehin weiß, daß ich 2005 unter dem Freibetrag geblieben bin, oder fragt dann jemand nach, warum ich für 2006 auf einmal Fahrtkosten berechne und für 2005 nicht?
So kann man es nennen, wobei dies natürlich im Verhältnis zum Kindergeld stehen sollte. Ich persönlich habe mir letztes Jahr kurz vor Weihnachten noch für 150 EUR Bücher gekauft.Wenn ich nach alledem immer noch etwas zu viel Einnahmen habe, sollte ich also schauen, ob ich für den Betrieb noch etwas brauche, das unter 410 Euro kostet, sodaß ich es sofort abschreiben kann, um bis Juni unter der Grenze zu bleiben...?
Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter sollte die Sache klären.Da ich in letzter Zeit sehr viel zu tun hatte (Hauptberuf >= 40 Stunden, Nebentätigkeit und Zwischenprüfung...), werde ich meine Steuererklärung wohl kaum bis Ende Mai auf die Reihe kriegen. Räumt mir das FA bereitwillig eine Fristverlängerung ein, wenn ich die "allgemeine Arbeitsüberlastung" als Grund angebe, oder muß ich nachweislich soundsoviele Stunden für mein Gewerbe tätig gewesen sein?
Gruß
Sven


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