Ein Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz gibt es meines Wissens nach im B2B-Bereich nicht.
Hallo!
§355 BGB (Widerrufsbelehrung) und § 356 BGB (Rückgaberecht) gelten für Verbraucherverträge. Den Begriff des Verbrauchers klärt § 13 BGB - also Privatpersonen. Was ist aber mit Firmenkunden? Haben die auch rechtlichen Anspruch auf Widerrufsbelehrung und Rückgaberecht bei einem Fernabsatzvertrag?
Hintergrund ist, dass ich gerade an den AGB bastele und mich frage, ob das Widerrufsrecht ausschließlich für Privatpersonen gilt. Irgendwie müssen doch auch die Rechte von Unternehmern geschützt werden.
Kennt sich jemand damit aus? Danke im Voraus!
wian
Ein Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz gibt es meines Wissens nach im B2B-Bereich nicht.
ja so ist es...Zitat von wiantomi
Danke!![]()
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