...Und wie sähe es mit einem Notebook aus, dessen AK die 410 EUR nicht überschreiten?
Morgen,
darf ich einen PC unter 410 EUR als GWG direkt absetzen, wenn er eigenständig nutzbar ist? Auf diesem PC würde eine Backupsoftware laufen, die täglich Backups anderer Rechner erstellt - automatisch.
Er würde nur einmal eingeschaltet und würde dann ohne Monitor, Tastatur usw. seine Dienste machen.
MfG TIM
...Und wie sähe es mit einem Notebook aus, dessen AK die 410 EUR nicht überschreiten?
Beides stellt Anlagevermögen dar, ist selbstständig nutzbar und kann somit im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden sofern der Nettobetrag 410 EUR nicht übersteigt.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Und ein USB-Stick für den Datentransfer zwischen zu Hause und Büro?
Kommt auf den Preis an. Da der Preis für USB-Sticks momentan nicht sehr hoch ist, würde ich dazu tendieren diesen direkt als Aufwand zu verbuchen.
Sollte er natülich über 410€ netto kosten (eher unwahrscheinlich) dann müsstest du den Stick über die Nutzungsdauer abschreiben.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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GWG oder "Sonstige Ausgabe"
Direkt als Aufwand.
GWG würde auch gehen, aber bei einem Preis von unter 100€ würde ich das direkt als Aufwand verbuchen.
Benutzt du eigentlich ein Buchführungsprogramm?
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Bin Kleinunternehmer. Für meine Einnahmen habe ich ein Rechnungsprogramm. Die Ausgaben sammel ich in einer Tabelle mit den jeweiligen Arten (Telefon&Porto, Sonstige Ausgaben usw).
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