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Alt 23.04.2006, 09:02   #1
TP-Junior
 
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Tim2k macht alles soweit korrekt

Backupserver als GWG?


Morgen,

darf ich einen PC unter 410 EUR als GWG direkt absetzen, wenn er eigenständig nutzbar ist? Auf diesem PC würde eine Backupsoftware laufen, die täglich Backups anderer Rechner erstellt - automatisch.

Er würde nur einmal eingeschaltet und würde dann ohne Monitor, Tastatur usw. seine Dienste machen.

MfG TIM
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Alt 23.04.2006, 09:07   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
Tim2k macht alles soweit korrekt
...Und wie sähe es mit einem Notebook aus, dessen AK die 410 EUR nicht überschreiten?
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Alt 23.04.2006, 09:59   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Beides stellt Anlagevermögen dar, ist selbstständig nutzbar und kann somit im Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden sofern der Nettobetrag 410 EUR nicht übersteigt.
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 24.04.2006, 07:37   #4
TP-Junior
 
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Tim2k macht alles soweit korrekt
Und ein USB-Stick für den Datentransfer zwischen zu Hause und Büro?
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Alt 24.04.2006, 18:49   #5
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Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Kommt auf den Preis an. Da der Preis für USB-Sticks momentan nicht sehr hoch ist, würde ich dazu tendieren diesen direkt als Aufwand zu verbuchen.

Sollte er natülich über 410€ netto kosten (eher unwahrscheinlich) dann müsstest du den Stick über die Nutzungsdauer abschreiben.
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2006, 22:15   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
Tim2k macht alles soweit korrekt
GWG oder "Sonstige Ausgabe"
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Alt 24.04.2006, 22:18   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Direkt als Aufwand.

GWG würde auch gehen, aber bei einem Preis von unter 100€ würde ich das direkt als Aufwand verbuchen.

Benutzt du eigentlich ein Buchführungsprogramm?
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2006, 08:55   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2006
Tim2k macht alles soweit korrekt
Bin Kleinunternehmer. Für meine Einnahmen habe ich ein Rechnungsprogramm. Die Ausgaben sammel ich in einer Tabelle mit den jeweiligen Arten (Telefon&Porto, Sonstige Ausgaben usw).
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