Das ist illegal, Umsatz spielt erstmal keine Rolle, bei der Herstellung von Dingen um sie zu verkaufen handelt es sich um eine gewerbl. Tätigkeit.
Hallo zusammen !
Ich bin 19 (Schülerin an einem GYM f. Wirtsch. & Verw.) und hab als totales Greenhorn eine Frage.
Ich verkauf seit knapp 2 Monaten Dinge bei Ebay die hauptsächlich selbst hergestellt sind. Eine Freundin von mir, die selstständig ist meinte, dass der Verkauf solcher Dinge zu künstlerischen freiheit gehört ect.
Ich frage mich nur ob ich im die Sachen im Internet außerhalb Ebays verkaufen kann, da ich einen monatlichen umsatz unter 200€ hätte und nichtmal als Kleinunternehmer gelte (soweit ich weiß).
Andererseitz will ich nichts illegales machen und fragen ob ich das machen kann oder ob man sich für sowas erst offiziell als gewerbe o.Ä. eintragen lassen muss.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen =^.^=
Das ist illegal, Umsatz spielt erstmal keine Rolle, bei der Herstellung von Dingen um sie zu verkaufen handelt es sich um eine gewerbl. Tätigkeit.
Ist hauptsächlich nicht der Fall, die Sachen fallen eher in den Künstlerischen bereich alá schmuck und Deko ect. ich machs halt gerne aber hab keine verwendung für alles.Zitat von dorintia
hmm, aber verstehe ich mein mich selbstständig zu machen wäre Schwachsinn. Schade
Geändert von Agonoize (26.04.2006 um 19:52 Uhr)
machs doch als Nebengewerbe, wenn sich die Sachen gut verkaufen?!
Infos und Links gibts im Forum genugGruendings-FAQ usw...
Nebengewerbe ist genauso gewerbl. Tätigkeit und meldepflichtig.
In welchem Umfang das Ganze ist dann eher eine Frage der steuerl. Betrachtung.
hey leute, wenn jemand was verkauft ist das noch lange nicht illegal!!!
Aber ganz klar, und da hat dorintia recht, es handelt sich um eine gewerbliche tätigkeit
auftreten am markt, wiederholungsabsicht, gewinnerzielungsabsicht, usw.
es sei denn, du machst dauerhalft keinen gewinn mit dieser tätigkeit, dann wäre das als privates hobby einzustufen, denn das fa möchte sich ja nicht an deinen verlusten beteiligen. wenn du aber die dinge die du verkaufst selber herstellst, wird das schwierig mit dem verlust, den die eigene arbeitszeit ist kein aufwand.
aber insgesamt machst du wohl ein paar gedanken zuviel, bei eur 200 monatlich kräht kein FA danach (wahrscheinlich)![]()
Okay, illegal war die falsche Wortwahl, "nicht ganz" oder nicht rechtmässig trifft es eher.
Und ob das FA nach irgendwas kräht oder nicht.... neben dir steht einer und auf der anderen Seite noch einer und ......![]()
Sorry dorintia, es ist auch rechtmäßig, solange er keine Kinder oder ähnliches verkauft, also etwas was tatsächlich gegen Recht und Gesetz verstößt.Zitat von dorintia
Wenn er es dann unterlässt diese Dinge (Gewinne oder auch nicht) dem FA mitzuteilen, dann macht er sich der Steuerhinterziehung schuldig; aber das hat nichts mit dem Verkauf zutun!!
Darüber reden wir hier aber und nicht über die Rechtmäßigkeit eines Verkaufes ansich. Alles andere ist "Wortklauberei"....![]()
Vielen Dank nochmal an alle,
bevor ich mir nochmehr Umstände mach hab ich mich mit anderen gew. verkäufern aus Ebay ausgetauscht, bin dort jetzt als gewerblich angemeldet und hab nen shop, .. in dem Rahmen muss ich mich noch nicht eintragen lassen =)
Aja, die Auskünfte von denen sind also, ähm "verbindlich".......???
Wunder dich dann nur nicht, wenn das FA bei dir mal genauer nachfragt.
Im übrigen hast du als gewerblicher Verkäufer "Pflichten" gegenüber den Käufern. Aber das du kannst ja bei ebay nachfragen .......
ich weiss, hab ich mich drum gekümert soweit, AGB ect.
Und Risiko ist immer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)