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Alt 28.04.2006, 11:25   #1
TP-Junior
 
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Erika macht alles soweit korrekt

Rechnung aus England. Brauche dringend Hilfe


Hallo an alle hier im Forum,

habe eine wichtige Frage und hoffe das mir jemand dazu eine Antwort geben kann.

Vor einer Woche habe ich bei eBay eine Auktion aus England gewonnen.
Da ich leider bis heute keine USt.ID hatte konnte ich diese auch nicht angeben.

Meine USt.ID. ist heute erst angekommen.

Der Lieferant ist ein Unternehmer aus Engalnd, habe heute das Päckchen erhalten, und eine Rechnung war auch beigelegt, aber ohne englische USt.Nr.

Ist dieser Betrag von der gewonnenen eBay Auktion jetzt ein Bruttobetrag mit Mwst. oder Netto.

Kann ich auf meiner Rechnung nicht erkennen da hier nur der Betrag angegeben ist, zu dem ich den Artikel auch erworben habe.

Wie kann ich das verbuchen

z.B.

Bank an Wareneinkauf ohne Mwst.

Muss ich jetzt MwSt. in Deutschland abführen???

Wie verbuche ich das richtig?

Kann mir da bitte jemand weiterhelfen???


Danke! Danke!

Grüße Erika
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Alt 28.04.2006, 12:29   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Selbst wenn USt im Betrag enthalten wäre würde man diese nicht separat buchen, weil es sich um ausländische USt handeln würde. Also den gesamten Betrag als Einkauf buchen.
Da der andere deine UStID-Nr. nicht kannte wird es auch kein igE sein, so dass du auch keine USt in Deutschland zahlen musst.
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Geändert von Sven (29.04.2006 um 10:03 Uhr).
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Alt 28.04.2006, 19:26   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Pforzheim
Erika macht alles soweit korrekt
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Jetzt mal noch eine Frage wie wäre das denn umgekehrt wenn ich jetzt wieder mal etwas bestelle und ich dem Lieferanten in England die USt. ID mitteile, und er mir seine mitteilt.
Ich erhalte dann eine Nettorechnung z.B. 50 EUR aus England und muss zusätzlich hier in Deutschland die 16% Mwst. an das Finanzamt zahlen???
Also +8 Euro an das Finanzamt!
Ist das richtig oder falsch? Habe bisher noch nichts mit dem Ausland zu tun gehabt, deshalb frage ich mal sicherheitshalber nach.

Vielen vielen Dank für eure Hilfe!!!!

Freundliche Grüße

Erika
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Alt 28.04.2006, 21:34   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2006
Ort: Sachsen
wiantomi macht alles soweit korrekt
Wenn es eine Betriebsausgabe ist, handelt es sich "um einen durchlaufenden Posten". In der Umsatzsteuervormeldung gibst du dass ganze in Zeile 35 und Zeile 56. D.h. einmal deklarierst du es als innergemeinschaftlichen Erwerb und dann als Vorsteuerabzug und das ganze hebt sich auf.

Letztlich musst du aber aufpassen, dass du dann die Summe ohne MwSt. überweist, da die Ebay-Preise incl. MwSt. sind.

Hier noch ein Link mit professionellen Antworten zu deiner Frage - TP-Beitrag
wiantomi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2006, 08:14   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2006
Ort: Pforzheim
Erika macht alles soweit korrekt
Hallo wiantomi,

vielen Dank für deine Antwort.
Mit Ebay verstehe ich die Situation nicht ganz. Die Preise sind ja incl.der MwSt., ich werde ja von Ebay automatisch aufgefordert die Zahlung durchzuführen, also steht da ja immer der Betrag der gewonnenen Auktion und wenn ich dann meine UST-ID dem Verkäufer angebe, darf ich dann so ohne weiteres mir die Steuer rausrechnen und nur Netto bezahlen???
Das geht doch wohl auch nich.
Trotzdem nochmal danke auch für den hilfreichen Link.
Also mit dem Ausland habe ich schon noch ein paar Problemchen.

Freundliche Grüße

Erika
Erika ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2006, 10:02   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Wenn es eine Betriebsausgabe ist, handelt es sich "um einen durchlaufenden Posten".
[KLUGSCHEIß] Im umgangssprachlichen Sinne sicherlich richtig, steuerrechtlich ist "durchlaufender Posten" jedoch ein feststehener Begriff für die Beträge, die der Vermittler vereinnahmt und dann an seinen Kunden weiterleiten muss für eine ausgeführte Leistung (Stichwort: in fremden Namen und für fremde Rechnung). Aber das nur am Rande. [/KLUGSCHEIß]

Zitat:
Mit Ebay verstehe ich die Situation nicht ganz. Die Preise sind ja incl.der MwSt., ich werde ja von Ebay automatisch aufgefordert die Zahlung durchzuführen, also steht da ja immer der Betrag der gewonnenen Auktion und wenn ich dann meine UST-ID dem Verkäufer angebe, darf ich dann so ohne weiteres mir die Steuer rausrechnen und nur Netto bezahlen???
Bei eBay muss man sich immer vor Augen halten, dass man keinen Vorsteuerabzug hat wenn ein ausländisches Unternehmen einem USt in Rechnung stellt. Dabei kommt es nicht drauf an in welcher Höhe. eBay stellt zwar bei Privatpersonen und Unternehmern ohne ID-Nr. 16 % USt in Rechnung, aber diese stellt keine deutsche USt dar und ist somit auch nicht abziehbar

Wenn man eBay die UStID-Nr. mitteilt bekommt man eine Nettorechnung und man muss selbst als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer in seiner Erklärung angeben und zugleich auf der nächsten Seite als Vorsteuer wieder abziehen. Das ist der Sinn des § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren), worüber man noch viel mehr in der Suche erfährt. In diesen fällen wird die USt dann natürlich auf den Nettobetrag mit 16/100 draufgeschlagen und nicht mit 16/116 herausgerechnet.

Gruß
Sven
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Alt 29.04.2006, 21:21   #7
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wiantomi macht alles soweit korrekt
Huch, jetzt wird es interessant.

1. Also sämtliche Netto-Rechnungen von Ebay muss man als "innergemeinschaftlichen Erwerb" angeben. Hätte ich glatt ignoriert.

2. Was ist aber mit dem Ebay-Verkäufer? Man kauft als Unternehmer bei einem Unternehmer. Ersteigert das ganze (zB. einen Bürotisch) für 116 EUR. Dann sagt man als Käufer zum Verkäufer: "Ich habe eine Umsatzsteueridentnummer und hätte gern eine Netto-Rechnung." Wenn man nun 16% MwSt. unterstellt, müsste man für diese Auktion nur 100 EUR überweisen. Die Frage ist nur, ob das so funktioniert. Hätte das irgendwelche Nachteile für den Verkäufer? Aber eigentlich dürfte das doch kein Problem sein??!! Da müßte man glatt vor Ablauf der Auktion anfragen, ob der Verkäufer da mitspielt.

Gruesse!

wian
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Alt 30.04.2006, 10:44   #8
TP-Moderator
 
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Zitat:
1. Also sämtliche Netto-Rechnungen von Ebay muss man als "innergemeinschaftlichen Erwerb" angeben. Hätte ich glatt ignoriert.
In meinem Beitrag stand Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne UStID-Nr. Eine Nettorechnung erhälst du aber nur mit UStID-Nr., so dass dies als Dienstleistung im Sinne von § 13b Abs. 1 Nr. 1 UStG einzutragen ist und nicht als igE.
Dies bezieht sich auf die Rechnung von eBay an dich, also wenn man selbst etwas versteigert hat.

Zitat:
2. Was ist aber mit dem Ebay-Verkäufer? Man kauft als Unternehmer bei einem Unternehmer. Ersteigert das ganze (zB. einen Bürotisch) für 116 EUR. Dann sagt man als Käufer zum Verkäufer: "Ich habe eine Umsatzsteueridentnummer und hätte gern eine Netto-Rechnung." Wenn man nun 16% MwSt. unterstellt, müsste man für diese Auktion nur 100 EUR überweisen. Die Frage ist nur, ob das so funktioniert. Hätte das irgendwelche Nachteile für den Verkäufer? Aber eigentlich dürfte das doch kein Problem sein??!!
Wenn man etwas kauft müssen beide eine UStID-Nr. vorweisen können. In diesen Fällen liegt beim Verkäufer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung eines Gegenstandes vor und beim Erwerber ein innergemeinschaftlicher Erwerb.

EDIT: Das gilt natürlich nur, wenn der Kunde in einem anderen EU-Staat sein Unternehmen betreibt.

Zitat:
Da müßte man glatt vor Ablauf der Auktion anfragen, ob der Verkäufer da mitspielt.
richtig, weil ja schließlich beide ihre UStID-Nr. angeben müssen, vgl. § 14a Abs. 3 UStG
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Geändert von Sven (30.04.2006 um 16:45 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.04.2006, 14:11   #9
TP-Senior
 
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wiantomi macht alles soweit korrekt
Danke Poloatze! Du hast mich wieder einmal vor möglichen Fehlern bewahrt.
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