Moin,
prinzipiell müsste ich ja ganz dreist auf die Suchfunktion verweisen oder auf den Fragebogen, zumal man diesen richtig lesen sollte, aber ich bin ja nicht so.
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Müssen dazu nun auch bei nichtselbständiger arbeit mein Gehalt aus dem Hauptberuf aufgeführt sein?
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jupp. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Einfach den letzten Steuerbescheid rauskramen und soweit sich nichts großartig im Job geändert hat abkupfern.
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Bei den Sonderausgaben was ja für Versicherung ect ist (wenn ich das richtig verstanden habe), sind die nur für die Gewerblichen Versicherungen oder auch die Privaten wie Haftpflicht usw.
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Sonderausgaben sind ausschließlich die privaten Versicherungen. Die betrieblichen wären ja schließlich Betriebsausgaben.
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Zu Steuerabzugsbeträge weiß ich leider garnichts zu schreiben.
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betrifft dich auch nicht.
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Ich wollte das ganz einfach Regeln über Ausgaben/Einnahme was wäre das für ein Punkt. Also von mir aus 2 Ordner Einnahmen/Ausgaben.
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EÜR
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muss ich da etwas eintragen? weil ich ja keine Mitarbeiter in absehbarer zukunft beschäftigen werde.
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nö, da braucht dann auch nichts eingetragen werden.
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7.1: den Gesamtumsatz habe ich mit den 3,500,00 € festgesetzt, da ich nicht davon ausgehe das es vorerst mehr werden bis ich mich richtig etabliert habe.
Nun möchte ich aber schon Umsatzsteuer auf den Rechnungen aufweisen da ich zu meinen Hauptkunden "Arztpraxen und kleine Unternehmen" zählen werde. Da macht das einfach ein besseres Bild denke ich.
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Das sollte man noch einmal überdenken, zumal der Vorsteuerabzug beim Kunden nur in der Höhe möglich ist, soweit dieser auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführt und die Leistungen der Ärzte (nicht Tierärzte) sind umsatzsteuerfrei.
Im übrigen trägt man da gar nichts ein, wenn man auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
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was ist da das günstigste für meinen Fall? ich denke eine Istversteuerung oder?
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Was für dich die günstigste Lösung ist kann man hier natürlich nicht sagen. Aber bei der Istversteuerung brauchst du das Geld nicht vorstrecken, weil der Zahlungseingang des Kunden maßgebend ist nicht der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung.
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Dazerfristverlängerung kommt meiner Meinung nicht in frage da mit Sonderzahlung zu rechnen ist, da ich nicht viel erwirtschaften werde in der ersten Zeit möchte ich natürlich meine "vor" Kosten auch so gerin wie möglich halten.
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Ist einerseits Geschmackssache und andererseits kommt es auf das nötige Kleingeld an die 1/11 im voraus zu bezahlen.
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ich dachte immer die bekomme ich automatisch? nun weiß ich natürlich nicht was der beste weg für meine Situation ist.
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Die UStID-Nr. ist für Geschäfte innerhalb Europas sinnvoll.
Gruß
Sven