Rechnungen müssen die Anforderungen des § 14 UStG erfüllen.
Schau mal in meine Signatur in der Linkliste Steuerrecht. Da gibt es eine ganze PDF-Datei zum Thema Rechnung.
hallo zusammen,
bin neu hier im forum und das was ich bisher gesehen und gelesen habe gefällt mir sehr gut. werde sicherlich nun sehr oft hier beu euch sein!
habe einen auftraggeber den ich nun rechnungen schreiben muß.
wie mache ich das am besten mit zahlbar bis?
abgemacht ist, daß am monatsende bzw. monatsanfang gleich eine rechnung für die geleistete arbeit im vormonat geschrieben wird. soll ich eine zahlfrist
setzen? was genau sollte da drin stehen? habe schon zwei rechnungen geschrieben gehabt ohne so einen zusatz aber das war nicht sehr schön, da ich das geld nicht wie abgemacht monatsmitte (15. des folgemonats) sondern immer zum monatsanfang bekommen habe...
meine nächste frage ist: mein auftraggeber verlangt von mir, dass ich auf die rechnung schreiben soll, daß ich den betrag bar erhalten habe. wie soll ich das am besten schreiben?
bin dankbar für jeden auch so kleinen tipp.
im voraus vielen dank.
mfg
alex
Rechnungen müssen die Anforderungen des § 14 UStG erfüllen.
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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schade, kann über rechnungen dort nichts finden.
meine das mit betrag bar erhalten und zahlbar bis...
Dann schreib doch einfach, zahlbar bis zu dem Datum das ihr vereinbart habt und dass Rechnung auch durch Barzahlung beglichen werden kann wenns denn der Auftraggeber unbedingt so haben will. Bevor du das Geld nicht wirklich hast würd ich auf Formulierungen wie "Betrag bar erhalten" verzichten, nicht dass es dir noch zum Verhängnis wird. Sonstige Anforderungen an Rechnungen s. o. im Beitrag von Poloatze.
genau da liegt mein Problem, weil der Auftraggeber das möchte, daß
unter der Rechnung steht: betrag dankend erhalten....
wie schreibe ich das am besten, daß ich noch einen kleinen Zusatz bringe, damit es sichtbar ist, daß das Geld noch nicht bei mir ist?
wenn du die Kohle noch nicht hast, würde ich das auf gar keinen Fall drunterschreiben!Zitat von Alex30
Quittiert wird eine Rechnung bei Barzahlung erst dann, wenn auch die Kohle wirklich rübergewachsen ist ... dann schreibst du ihm das (handschriftlich) auf seine Rechnung drauf mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel, aber erst dann!
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