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Thema: Eigenbeleg bei verlorener Quittung

  1. #1
    TP-Junior Aleksp macht alles soweit korrekt
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    Eigenbeleg bei verlorener Quittung

    Trotz des ehernen Buchhalter-Grundsatzes "Keine Buchung ohne Beleg" darf man die Aufwendungen in Ausnahmefällen auch ohne ordnungsgemäße Rechnung oder Quittung verbuchen.
    Ich habe ´nen Tankbeleg verloren,stelle aber sogenannten Eigenbeleg aus. Darf ich in diesem fall auch 16% VSt. holen??

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hallo,

    für den Vorsteuerabzug brauchst du schon eine Rechnung. Ohne gehts nicht...
    siehe §15 UStG - Vorsteuerabzug.

    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Junior Aleksp macht alles soweit korrekt
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    vielen Dank für rasche Antwort!!
    Wie verbuche ich die Summe dann? Von meinem Konto wurde z.B. 58,00 € von Esso-Tankstelle abgebucht.
    50,00 € Diesel
    +16 % MWSt. 8,00 €
    Gesamt: 58,00 €
    Mit dem Beleg wird 50,00 € auf 4530, Kfz-Kosten (SKR03) verbucht
    und 8 € auf 1575, VSt.
    Soll ich dann den kompletten Betrag 58,00 € auf 4530 verbuchen????

    Danke

  4. #4
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    ja, die Vorsteuer ist in diesem Fall als Aufwand zu behandeln.
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  5. #5
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    Vielen Dank!!!

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