Hallo,
für den Vorsteuerabzug brauchst du schon eine Rechnung. Ohne gehts nicht...
siehe §15 UStG - Vorsteuerabzug.
Gruß
Matthias
Trotz des ehernen Buchhalter-Grundsatzes "Keine Buchung ohne Beleg" darf man die Aufwendungen in Ausnahmefällen auch ohne ordnungsgemäße Rechnung oder Quittung verbuchen.
Ich habe ´nen Tankbeleg verloren,stelle aber sogenannten Eigenbeleg aus. Darf ich in diesem fall auch 16% VSt. holen??
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
für den Vorsteuerabzug brauchst du schon eine Rechnung. Ohne gehts nicht...
siehe §15 UStG - Vorsteuerabzug.
Gruß
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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vielen Dank für rasche Antwort!!
Wie verbuche ich die Summe dann? Von meinem Konto wurde z.B. 58,00 € von Esso-Tankstelle abgebucht.
50,00 € Diesel
+16 % MWSt. 8,00 €
Gesamt: 58,00 €
Mit dem Beleg wird 50,00 € auf 4530, Kfz-Kosten (SKR03) verbucht
und 8 € auf 1575, VSt.
Soll ich dann den kompletten Betrag 58,00 € auf 4530 verbuchen????
Danke
ja, die Vorsteuer ist in diesem Fall als Aufwand zu behandeln.
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Vielen Dank!!!
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