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Thema: Rechnung D, EU, Ausland

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Oct 2004
    Beiträge
    12

    Rechnung D, EU, Ausland

    Hi ihr,

    da ich mit dem Ausland bis jetzt noch keine Geschäfte gemacht habe fehlt mir leider die Erfahrung bei der Rechnungsstellung. Meine USt pflichtige Einzelunternehmung hat ihren Sitz in Deutschland. USt-ID ist vorhanden.

    Situation:
    1. Verkauf von Bannerwerbeplatz, elektronische Dienstleistung
    2. Verkauf von Informationseinträgen auf einem Portal

    Meine Annahmen:
    - Unternehmer bzw. Privatperson hat seinen Sitz in Deutschland:
    --> Daten auf Rechnung ausreichend?
    -Anschrift (Vorname, Nachname, Str., PLZ, Ort)
    -Meine USt-ID
    -Datum
    -fortlaufende R-Nr.
    -Bezeichnung
    -MwSteuersatz
    -MwSteuerbetrag
    -Gesamtrechnungsbetrag

    - Unternehmer hat seinen Sitz im EU Ausland:
    --> Daten auf Rechnung ausreichend?
    -Anschrift (Vorname, Nachname, Str., PLZ, Ort)
    -Meine USt-ID
    -Datum
    -fortlaufende R-Nr.
    -Bezeichnung
    -kein MwSteuersatz
    -kein MwSteuerbetrag
    -Gesamtrechnungsbetrag
    -Hinweis auf reverse charge

    Wie sieht es bei Privatpersonen aus? MwSt. ja oder nein?

    - Unternehmer hat seinen Sitz im Ausland (Bsp. USA):
    --> Daten auf Rechnung ausreichend?
    -Anschrift (Vorname, Nachname, Str., PLZ, Ort)
    -Meine USt-ID
    -Datum
    -fortlaufende R-Nr.
    -Bezeichnung
    -kein MwSteuersatz
    -kein MwSteuerbetrag
    -Gesamtrechnungsbetrag
    -Hinweis auf reverse charge

    Wie sieht es bei Privatpersonen aus? MwSt. ja oder nein?

    Sind meine Annahmen korrekt? Oder erfülle ich die Rechnungsvorschriften des Staates nicht? Was muss ich nachbessern?


    Grüsse

  2. #2
    TP-Insider Avatar von fridge
    Registriert seit
    May 2005
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    616
    hallo,

    wie du schon richtig schreibst, erbringst aquf elektronischem weg dienstleistungen; diese sind im umsatzsteuergesetz besonders geregelt (naja vielmehr der ort dieser sonstigen leistung). die für die wichtigen stichworte findest du in §3a Abs.4 Nr. 14 UStG in Verbindung mit §3a Abs. 3 UStG.

    Zitat Zitat von §3a Abs. 3 UStG
    Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen ein Unternehmer, so wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. 2 Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, so ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. 3 Ist der Empfänger einer der in Absatz 4 bezeichneten sonstigen Leistungen kein Unternehmer und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt.
    es ist also entscheidend erst einmal zu prüfen, wo du deine leistung ausführst. wenn der ort sich nicht im inland befindet, wird zum überwiegenden teil keine deutsche ust fällig.

    es handelt sich aber um spezialfälle und du solltest dich diesbezüglich von einem versierten steuerberater beraten lassen.

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