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Thema: Rechnung in die Schweiz ohne Mwst?

  1. #1
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    Rechnung in die Schweiz ohne Mwst?

    Hallo Freunde,
    ein Kunde aus der Schweiz hat sich gemeldet er möchte was haben aber ohne Mwst. Ist das so normal wenn man was nach Schweiz verkauft? Ich chek das nicht wieso soll ich ihm keine Mwst ausweisen? Das muss ich doch!

    Klärt mich bitte auf

    Gruß

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    MWSt. ist nur bei Lieferung in EU-Länder fällig.

    alle anderen Länder sind sog. "Drittländer" und dürfen MWSt.-frei beliefert werden, Kunde zahlt keine MWSt., du brauchst für den Umsatz ebenfalls keine an's Finanzamt zahlen, ist für dich also egal.

    bemüh' mal unsere Suche nach "Drittland" o.ä., sollte dir etliche Threads zum Thema liefern

  3. #3
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    ahaaa so ist das, ja ich danke dir, das ist nett. ich darf mir aber die vorsteuer freilich vom amt ziehen.?? ja ne ist ja logo

  4. #4
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    Zitat Zitat von Jordan
    ich darf mir aber die vorsteuer freilich vom amt ziehen.??
    die Vorsteuer aus deiner Einkaufs-Rechnung kannst du dir ganz normal "ziehen", das ist ja ganz normaler Einkauf und hat nix mit deinem Verkauf in ein Drittland zu tun

    Aber in deiner Umsatzsteuererklärung fällt die Verkaufsrechnung "hinten rüber" und braucht nicht versteuert zu werden

    Wichtig ist der Nachweis, dass die Ware wirklich in ein "Drittland" - wie die Schweiz z.B. - verkauft wurde.
    Dazu reicht in der Praxis der bargeldlose Zahlungseingang der Rechnung und deine Versandunterlagen in das Drittland (Paketschein zur Lieferung, Speditionsauftrag o.ä.)

  5. #5
    TP-Senior Jordan macht alles soweit korrekt
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    ich danke dir recht herrzlich


    ein HOCH auf das forum

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