Hi Leutz.
Habe seit gestern n Nebengewerbe im Bereich Onlime Medien laufen.
Meine frage ist was kann ich da alles von den Steuern absetzen lassen?
Bürozeugs klar. PC Sachen wie stärkeren Ram größere Festplatte auch?
Bahncard, Presseausweis, Werbematerial wie Flyer und Gewinnspiel drucke.?
Kann ich auch die Fahrtkosten zu den Messen absetzen wo ich als Presse bin?
Ich weiß ich frage zuviel aber wäre hilfreich wenn ich es wüsste^^"![]()
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Interessant danke.
Heißt solange ich es nachweisen kann geht das alles.
Also so kannst du das nicht sehen.
Es muss schon eine Verbindung zum Gewerbe bestehen (Siehe erster Satz beim ersten Link "Als Betriebsausgaben gelten alle Aufwendungen die durch den Betrieb veranlasst sind[...]")
Du kannst zwar versuchen alles mögliche als Betriebsausgaben anzusetzen, aber spätestens bei einer Betriebsprüfung würden die Kosten, die nicht durch das Gewerbe veranlasst sind, gestrichen werden und das Ergebnis wird nachträglich erhöht und.
Bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung kann Dir sogar der Vorsteuerabzug nachträglich genommen werden, so dass du dann auch USt nachzahlen müsstest.
Du musst natürlich auch beachten, dass nicht alle Betriebsausgaben sofort als Ausgaben wirksam sind, Stichwort: Abschreibung.
Sobald etwas mehr als 410,- (netto) kostet, musst du die Aufwendungen über die Nutzungsdauer verteilen.
Gruß
MaWeSol
PS: Eine Betriebsprüfung hat nix mit der Größe eines Unternehmens zu tun, JEDER ist irgend wann mal dran...
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kleine Ergänzung: Dies bezieht sich natürlich auf das Anlagevermögen. Bei Umlaufvermögen gibt es keine Grenzen, so dass die Aufwendungen in voller Höhe als BA geltend gemacht werden können.Sobald etwas mehr als 410,- (netto) kostet, musst du die Aufwendungen über die Nutzungsdauer verteilen.
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Was wird da genau gemacht? kommen die dich dann besuchen oder musst du denen alles hinschicken?Zitat von MaWeSol
Bei einer Betriebsprüfung kommt der Prüfer i.d.R. zu Dir, bzw. zu deinem Steuerberater (wenn einer vorhanden). Der Prüfer fordert dann Einsicht in die Geschäftsbücher der Jahre, die geprüft werden, i.d.R. drei oder vier Jahre.
Solltest du deine Buchhaltung mit Hilfe einen Programms elektronisch erfasst haben, hat der Prüfer auch darauf Zugriff, bzw. du muss die geschäftlichen Daten zur Verfügung stellen.
Hier kannst du ggf. noch einiges interessantes lesen, ist zwar nicht mehr top aktuell, aber das wesentliche dürfte sich nicht verändert haben...
Gruß
MaWeSol
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das heißt die kommen einfach mal so vorbei und sagen hallo oder wie muss ich mir das vorstellen?
Oder nur wenn die verdacht auf hinterziehung haben?
Wie gesagt, jeder wird mal geprüft, egal ob die Finanzverwaltung einen Verdacht hat, oder nicht. Die EDV beim Finanzamt gibt die zu prüfenden Steuerpflichtigen per Zufall aus.
Kannst natürlich auch Glück haben und du kommst eine ganze Zeit nicht drann, wie gesagt, der Zufall entscheidet. Haben die natürlich einen Verdacht, dann wird der Steuerpflichtige mit Sicherheit geprüft.
Natürlich melden die sich vorher an, die platzen nicht einfach so rein und sagen "da bin ich..."
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bekommste n brief das dann und dann alls beriet liegen soll oder wie?
Ma ne frage zur absetzung.
Kann ich Programme wie Photoshop Office etc. auch absetzen wenn ich die brauche? Eigentlich ja oder?
Die Schreiben Dir, dass an dem Datum X um Y Uhr eine Betriebsprüfung bei Dir statt findet. Weiter teilen Sie Dir mit, welche Jahre geprüft werden und das du für diese Jahre die Unterlagen, sowie die Daten auf dem Rechner bereitstellen musst.
Der Prüfer kommt dann, und prüft vor Ort. Wenn es ein größeres Gewerbe ist, kann so eine Prüfung auch an mehreren Tage stattfinden.
Kommt immer darauf an, wie teuer die Software war. Wenn über 410,- € netto, dann musst du die Software über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben, da Software ein Anlagegut ist. Bei Software ist die gewöhnliche Nutzungsdauer nicht eindeutig definiert. Kommt halt darauf an, wie lange die Software genutzt wird, bzw. wie lange sie aktuell ist.
Kommt z.B. alle zwei Jahre eine neuer Version raus (kein UpDate) dann kannst du die Software über zwei Jahre abschreiben.
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achso ok.
Aus dem abschreiben werde ich net ganz schlau. Auch nach dem ich sowas mal durch gelesen habe.
Wie soll das genau gehen? Die Programme betragen zwischen 40-300 € Maximal.
Is halt
Office
PS 7
Banking
Buchhaltung
Rechnung
und was so gebraucht wird für Online Medien
Firewall
Viren Programm
wenn die beiden auch gehen.
Und wie siehts mit Webserver kosten aus?
Das bruache ich ja alles weil Tätigkeits Bereich is bei mir
Online Medien
Betribessysteme und PC einzelteile geht net oder?
Weil dann könnte ich die PC sachen einzeln holen und daraus n PC zusammen bauen weil das günstiger kommt als n Fertig teil bei mir^^"
Sorry wenn ich soviele dummes zeug frage
Geändert von Wild-Wolf (05.05.2006 um 21:29 Uhr)
1.
Es gibt keine Dummen Fragen, nur dumme Antworten...
2.
Die Programme, die weniger als 410,- kosten, kannst du direkt als Aufwand buchen, genau wie UpDates.
Die Programme die mehr als 410,- kosten musst du über einen gewissen Zeitraum abschreiben (sog. Nutzungsdauer).
Hast du z.B. ein Grafikprogramm, welches du ungefähr zwei Jahre nutzt, dann musst du den netto Betrag auf zwei Jahre als Kosten verteilen. Die Vorsteuer kannst du direkt geltend machen.
Auch die Webserverkosten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, da du diesen ja für dein Gewerbe benötigst.
Auch das Betriebssystem ist eine Betriebsausgabe, weil ohne das Läuft der Rechner ja nicht...
Du kannnst die Teile auch einzeln kaufen, musst dann aber die Kosten zusammenrechnen (alles was mit dem System zusammenhängt halt, HDD, CPU, Betriebssystem, etc.) und diesen Betrag über drei Jahre verteilen.
Vielleicht hilft dier das hier beim verstehen...
Gruß
MaWeSol
PS: Auch der Monitor gehört zu diesem System, da er nicht eigenständig nutzbar ist.
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Ah danke das wird mehr helfen sonst frage ich noch ma.
Jetzt noch ma ne etwas andere frage.
Da ich kein Laden Lokal habe, und alles über Bank geht,
wie mache ich da am besten ne Buchführung?
Auch wie in nem Kassenbuch Datum, Nr, Einnahmen, Ausgaben, MwST?
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du weder nach dem Handesgesetzbuch, noch nach anderen Steuergesetzen zur Buchführung verpflichtet bist...
Es würde reichen, wenn du in Excel eine Tabelle hast in der du deine Einnahmen und Ausgaben erfasst.
Solltest du natürlich aus irgend einem Grund buchführungspflichtig sein, oder werden, dann würde die Welt ganz anders aussehen.
Sollte dies der Fall sein, empfielt es sich eine Buchführungssoftware zu verwenden, z.B. WiSo, Lexware, oder irgend ein anderes Programm. Hierfür sind allerdings ein paar Kenntnisse im Bereich Buchführung erforderlich...
Gruß
MaWeSol
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