Mit welchem Recht?Zitat von hmller9715
Hallo und Guten Tag,
vielleicht kann mir einer von Euch helfen.
Problem ist folgendes:
Ich habe vor ca. 3 Jahren eine de Domain angemeldet, die den Namen meiner Lebensgefährtin trägt.
Vor kurzem bekam ich Post von einem Herrn, der den gleichen Namen hat und nun die Domain für sich beansprucht.
Telefonisch wurde ihm der Sachverhalt dargestellt und über eine gütliche Einigung gesprochen.
Soweit, so gut.
Jetzt waren wir in Urlaub und haben eine EMail von ihm bekommen, in der er um Vorschläge bietet.
Wir konnten nicht sofort darauf reagieren (Urlaub), und nun kam Post vom Rechtsanwalt.
Was tun?? Rechtschutzversicherung lehnt Kosten ab, gütliche Einigung ist immer noch gewünscht.
Mit welchem Recht?Zitat von hmller9715
Also erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort .
Die Anwälte beziehen sich auf § 12 BGB und §§ 1004, 823 BGB.
Wir sind eigentlich zu einer gütlichen Regelung bereit, aber irgendwie
hat das ganze nen blöden Beigeschmack
HM, da stellt sich die Frage wie groß ist X? :-)
§ 12 BGB = Verletzung des Namensrechtes (meine Lebensgefährtin heisst auch so)
...mit der Registrierung der Domain und der weiteren Verwendung habe ich seine Namensrechte verletzt (s.o.)
Ich habe durch mein Verhalten einen Störungszustand geschaffen.
Wenn ich die Gebührenrechnung nicht zahle geht´s vor Gericht, und da ist es wie auf hoher See ;-)
Ist soweit klar, aber ich heisse leider nicht so wie meine Lebensgefährtin, habe ihr aber die Domain geschenkt.
Kann er mir daraus einen Strick drehen?
Als Marke registriert ist da meines Wissens auch nichts.
Also Du meinst Kontakt mit ihm suchen und verhandeln??
Was ist allerdings mit dieser Anwaltsrechnung?
und x??![]()
Mal eine kleine Lektüre für Zwischendurch![]()
Geändert von SvenWeb (15.08.2007 um 21:18 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Ist deine Lebensgefährtin als Eigentümerin eingetragen, oder du? Wenn nein, dann würde ich die Domain auf sie umschreiben und die Sache ist gegessen. Über x können wir hier nicht viel sagen, da wir keine Informationen über die Domain haben.
Domaininhaber bin ich.
Umschreiben, obwohl bereits die Sache am Laufen ist, bringt das was?
Es handelt sich schlicht um einen Nachnamen.de
Mach einfach einen Inhaberwechsel bzw. übertrag die Domain Deiner LG und fertig...![]()
Always Look On The Bright Side Of Life...
...und das gibt nicht noch mehr Zirkus, die Sache ist bereits am Laufen,
die Abmahnung etc. habe ich bereits kassiert :-(
...habe eben noch etwas genauer recherchiert.
Auf mich ist die de Domaine registriert, com und eu
Domaine sind auf meinen "Gegner" registriert.
Ändert sich jetzt was??
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)