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Thema: Trotz Muendlichem Auftrag Mahnverfahren moeglich?

  1. #1
    TP-Junior Jasone macht alles soweit korrekt
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    Question Trotz Muendlichem Auftrag Mahnverfahren moeglich?

    Hallo zusammen,
    ich stehe vor einem wohl nicht ganz unbekannten Problem:
    vor inzwischen fast einem Jahr habe ich den muendlichen Auftrag einer Freundin eines guten Bekannten angenommen. Es ging dabei um die grafische Ausarbeitung ihrer Abschlussarbeit. Bei der Auftraggeberin brannte sozusagen die Huette - es war alles sehr eilig und wir haben den Auftrag nicht schriftlich festgehalten. Fuer die Arbeit wurde ein fester Stundensatz vereinbart, da der bevorstehende Arbeitsaufwand schwer abzuschaetzen war. Wie vereinbart informierte ich die Kundin auch immer wieder ueber den Stand meines Stundenkontos. Nach Abschluss meiner Arbeit und Uebergabe der Daten verschwand meine Kundin aber leider ganz plötzlich. Meine wiederholten Versuche telefonisch Kontakt aufzunehmen blieben unbeantwortet. Anfangs dachte ich mir, dass die Kundin nach dem Stress der ueberstandenen Abschlussarbeit eventuell einen spontanen Urlaub eingelegt hätte und wollte mit meiner Geldforderung nicht zu aufdringlich werden - schliesslich war sie ja eine gute Freundin eines Bekannten...
    Tja, aber nachdem auch Wochen spaeter keine Reaktion kam, weder auf meine Anrufe noch auch auf die schriftliche Rechnung, versuchte ich sogar im Bekanntenkreis herauszufinden, ob der besagten Kundin denn etwas zugestossen sei... - man hatte sich ja schliesslich immer gut verstanden, sie war immer zufrieden gewesen, und ich konnte mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Moeglichkeit bestuende, mir absichtlich die Zahlung zu verweigern... ich glaubte nach wie vor an ein Missverstaendnis. Also habe ich weiter gutglaeublig abgewartet und versucht auf freundschaftliche Weise den Kontakt zu finden.
    Tja inzwischen ist nun fast ein Jahr vergangen - und ich bin wohl ein typisches Opfer dieser "Freundschaftsdienste" geworden. Ich habe den Auftrag im Mai 2005 beendet und erst im September die erste schriftliche Rechnung gestellt - daraufhin 2 Zahlungserinnerungen verschickt - und nun auch 2 Mahnungen...
    Aber - keine Reaktion, nicht die leiseste - und nun nach langem Salmon meine Frage...
    Habe ich ueberhaupt eine Chance darauf das Geld fuer meine Arbeit noch zu sehen ( ca. 500 EUR) ?
    Bin ich nicht schon viel zu spaet dran fuer ein Mahnverfahren - und bin ich ohne schriftlichen Auftrag ueberhaupt glaubhaft?
    Es waere mir eine grosse Hilfe, wenn mir jemand eine Auskunft geben koennte.
    Geändert von Jasone (05.05.2006 um 12:52 Uhr)

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    moin auch

    nichts ist unmöglich
    auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist gültig und du kannst deine Kohle einklagen. Kann natürlich im Falle eines Verfahrens dann etwas schwierig werden, den nachweis deines Arbeitsvertrages zu erbringen.
    Gibt es Zeugen? das wäre schon mal prima.

    ansonsten les' dir mal diesen Thread durch, zum jetzigen zeitpunkt solltest du einen Mahnbescheid auf die gute Frau loslassen.

  3. #3
    TP-Insider digimassa bringt sich richtig ein Avatar von digimassa
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    Hmm, ich sehe das Problem hauptsächlich, wie Du schon geschrieben hast, in der Beweisbarkeit, dh. wer war dabei als Du die Stundensätze vereinbart hast? Wenn niemand dabei war, wie schauts zB mit den laufenden Bekanntgaben des Stundenkontos aus, dh. hast das per e-mail gemacht oder wie, gibts diese e-mails noch? Dasselbe gilt für die schriftlichen Rechnungen, Mahnungen etc., je mehr Schriftstücke Du vorweisen kannst, desto glaubhafter wirst Du wirken und desto schwieriger wird es für die Gegenseite, zu erklären, warum sie nicht reagiert hat.
    Eine gewisse Rolle könnte auch noch spielen, ob Du in Sachen Webdesign gewerblich tätig bist, da bei "gewerblich" ohne Vereinbarung Entgeltlichkeit anzunehmen ist, während bei "nicht gewerblich" ohne Vereinbarung von Unentgeltlichkeit ausgegangen wird.

    Ein anderes Problem ist die Frage der Verjährung, ich kenn das deutsche BGB nicht so, denk mir aber, dass es da keine Verjährung unter 12 Monaten geben wird, dh. wenns im Mai 2005 fertig war würde ich mir nicht mehr viel Zeit lassen.

    Gruß
    Martin
    der BalkanTuna

  4. #4
    TP-Junior Jasone macht alles soweit korrekt
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    das nächste Mal bin ich hoffentlich schlauer...

    Vielen Dank erst mal für eure Antworten & hier noch ein paar Auskünfte von mir,
    also ich bin Dipl. Designer arbeite in einer Agentur und bin nebenbei auch gewerblich tätig wenn mir die Zeit dazu bleibt.
    Von der Stundenlohnabsprache hat der gemeinsame Bekannte Kenntins, über den die Kundin zu mir kam. Nachdem sie ihm wohl von ihrer misslichen Lage in Bezug auf ihre Abschlußarbeit erzählt hat, hat er vorgeschlagen mir den Auftrag zu geben - und daß ich den genannten Stundensatz verlange. (Das wußte er deshalb so genau, weil ich für seine Firma auch schon den einen oder anderen Job erledigt hatte). Ansonsten gibt es meines Wissens nach keinen schriftlichen Kontakt. Wir haben telefoniert und uns alle 1-2 Tage morgens oder abends nach der Arbeit getroffen ... es musste ja alles wahnsinnig schnell gehen... Die Unterlagen hat mir z.T. ihr Freund direkt vorbeigebracht...


    Mein Fehler war ganz klar die mangelnde Erfahrung meinerseits... mein eigener Studienabschluß war noch nicht allzu lange her, ich konnte mir ihre Situation gut vorstellen und wollte ihr auch ohne großen büroktatischen Akt eine Hilfe sein... und durch die klare finanzielle Vereinbarung fühlte ich mich auf der sicheren Seite.
    Geändert von Jasone (05.05.2006 um 13:23 Uhr)

  5. #5
    TP-Specialist Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Stuck Mojo ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Stuck Mojo
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    öhm... wenn ihr euch ab und an getroffen habt - warum triffst du sie denn nicht einfach nochmal und stellst sie zur Rede?

    Gruss
    Jan

  6. #6
    TP-Junior Jasone macht alles soweit korrekt
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    ???

    Sie kam zu mir für Besprechungen & um mir Unterlagen zu bringen. Ich denke nicht, daß ich damit Erfolg hätte sie vor ihrer Haustüre abzupassen - nachdem sie schon meine Anrufe nicht beantwortet - weil sie die Nummer kennt...

    (ich bin bis auf diesen Job nicht näher mit ihr bekannt - oder verkehre ansonsten bei ihr )
    Geändert von Jasone (05.05.2006 um 13:25 Uhr)

  7. #7
    TP-Insider digimassa bringt sich richtig ein Avatar von digimassa
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    Also ich würde einmal den Bekannten fragen, wie genau er sich noch "erinnern" kann; wenn er das alles vermittelt hat, auch die vereinbarten Stundensätze etc. und auch bereit ist, das vor Gericht auszusagen sollte die Beweisbarkeit kein allzugroßes Problem darstellen.

    In Österreich ist es so, dass die Gerichte einmal in der Woche Amtstag haben, wo jeder seine Anliegen vorbringen kann und bei der eventuellen Abfassung von Mahnklagen unterstützt wird, IMO die kostengünstigste Lösung. Bei euch in Minga wirds wohl ähnlich sein, also auf zum nächsten Gericht

    empfiehlt
    Martin
    der BalkanTuna

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