Hallo,
eine doppelte Haushaltsführung kommt generell nur in Betracht, wenn sich der Zweitwohnsitz außerhalb der Stadt des Erstwohnsitzes befindet.
Vielleicht hilft Dir das hier weiter...
Man kann aber versuchen die tatsächliche Fahrtkosten (Taxi, etc.) in der Steuererklärung geltend zu machen (Du sagtest was davon, dass deine Frau aus gesundheitlichen Gründen keinen Führerscheinhat...). Dazu sind aber noch einige andere Fragen zu klären...
Zahlt der Abreitgeber denn keinen Fahrtkostenzuschuss, auf Grund der großen Entfernung?
Gruß
MaWeSol


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