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Thema: doppelte Haushaltsführung, die Hauptwohnung wird zur Nebenwohnung

  1. #1
    TP-Newbie UweA macht alles soweit korrekt
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    doppelte Haushaltsführung, die Hauptwohnung wird zur Nebenwohnung

    Hallo liebe Leute!
    Ich habe eine Frage steuerrechtlicher Natur, wozu ich (leider) ein wenig ausholen muss (Sorry),kann aber wenigstens mich im Text gleich vorstellen.
    Punkt1:
    Ich wohne mit meiner Frau seit 16 Jahren in Berlin, ich Heizungsmonteur, sie in einer Kita (Küche). Durch die Umwandlung der städtischen Kitas in freie Trägerschaft kam es das meine Frau z.Zt. im Stellenpool der Stadt ist. Sie wird zukünftig Politesse werden, hat die Prüfung schon bestanden, ist jetzt sozusagen im Praktikum, aber immer noch im Stellenpool. (Hat jedoch keinen Führerschein hihi)
    Punkt2:
    Ich habe vor 8 Jahren das Häuschen meiner Mutter am Stadtrand Berlins, zu Lebzeiten vererbt bekommen, sie wohnt(e) dort weiterhin mit Wohnrecht auf Lebenszeit, ich in Berlin. Nach langer Pflege kam sie jetzt, als sie 24 Std. Pflege brauchte, in ein Pflegeheim. Wir wollten/werden in kürze in das Haus einziehen.
    Da meine Frau jedoch keinen Führerschein hat (u.a. gesundheitlich begründet) und sie nach ihrer Versetzung im Schichtdienst auch an den Wochenenden arbeitet, kommt sie nach der Spätschicht (bis 1.00Uhr) micht mehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Häuschen am Stadtrand (weder werktags noch am Wochenende), da von 1.00 bis 4.00Uhr nichts fährt. Deswegen muss ich notgedrungen meine jetzige Wohnung, welche dann meine Nebenwohnung wird behalten. (Genossenschaftswohnung 327€ Warmmiete incl. Betriebskosten- echt preiswert)
    Nun meine Frage: Kann ich (zukünftig, nach meinem Umzug) die Wohnung in Berlin als doppelte Haushaltsführung für meine Frau in der Steuererklärung geltend machen nachdem sie versetzt wird, (wahrscheinlich 1.1. 2007)???
    Oder gibt es Probleme weil das unser bisheriger Wohnsitz war???
    Das ich die Wohnung behalten muss ist durch ihre Versetzung mit dem Schichtdienst begründet, in der Kita oder woanders ohne Schichtdienst wäre dies fahrtechnisch kein Problem. eine andere, kleinere Wohnung wäre auch nicht billiger.
    Sollte ich mich mit dem Umzug beeilen, das dieser noch vor Ihrer offiziellen Versetzung erfolgt? (Wie sagt man hinterher ´is man schlecht)
    Kennt sich damit jemand aus? Das ist ein echt komplizierter Einzelfall.
    Ich bedanke mich schon mal im voraus für eure Tipps!

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hallo,

    eine doppelte Haushaltsführung kommt generell nur in Betracht, wenn sich der Zweitwohnsitz außerhalb der Stadt des Erstwohnsitzes befindet.

    Vielleicht hilft Dir das hier weiter...

    Man kann aber versuchen die tatsächliche Fahrtkosten (Taxi, etc.) in der Steuererklärung geltend zu machen (Du sagtest was davon, dass deine Frau aus gesundheitlichen Gründen keinen Führerscheinhat...). Dazu sind aber noch einige andere Fragen zu klären...

    Zahlt der Abreitgeber denn keinen Fahrtkostenzuschuss, auf Grund der großen Entfernung?


    Gruß
    MaWeSol
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Newbie UweA macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank für Deine Antwort!!!
    Das Haus in das wir einziehen befindet sich nicht in Berlin. Es ist 8km von der Stadtgrenze entfernt und gehört zum Land Brandenburg. Es gehört nur zum näheren Umland. Umziehen werde ich auf jeden Fall. Das mit den tatsächlichen Fahrtkosten hatte ich gar nicht bedacht, das wäre eine Möglichkeit sich einen Teil der Unkosten zurückzuholen.
    Einen Zuschuss zahlt der Arbeitgeber "höchstwahrscheinlich" nicht. Die Entfernung vom Arbeitsplatz zum Häuschen beträgt 23km, ist nicht mal so weit. Andere fahren da weitere Strecken.
    Das mit den gesundheitlichen Gründen liegt so: Sie hat (bei voller Sehkraft) kein räumliches Sehvermögen. Daher kann sie Entfernungen nicht richtig einschätzen, und damit auch nicht die Zeit die z.B. ein anderes Fahrzeug braucht sie zu erreichen/passieren. Ebenso die "tatsächliche" Geschwindigkeit. Sie könnte mit diesem Problem ja sogar in Deutschland einen Führerschein machen, wie jeder der, z.B. weil er nur ein Augenlicht hat, auch nicht räumlich sehen kann. Jedoch ist bei Ihr dieses Leiden mit Angstgefühlen im Straßenverkehr kombiniert. (Früher, als wir uns kennenlernten saß sie immer hinten, wie "der Generaldirektor"-ist jetzt nicht mehr so - eine Frage des Vertauens.)
    Ich habe das mal durchgereechnet, 7,5 Taxifahrten im Monat (durchschnittlicher Wert) liegen beim Berliner Taxitarif und 23 km bei nicht ganz 225€, und damit 100€ billiger als die "Zweitwohnung" (nur Warmmiete+Betiebsk.)
    Ich denke das allein ist schon ein Grund weswegen das Finanzamt die doppelte Haushaltsführung ablehnen könnte, oder?
    Geändert von UweA (07.05.2006 um 23:11 Uhr)

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