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Thema: Kfz.-Kosten KM-Pauschale Höchstgrenze?

  1. #1
    TP-Newbie missi29 macht alles soweit korrekt
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    Thumbs down Kfz.-Kosten KM-Pauschale Höchstgrenze?

    Hallo,

    ich bin ganz neu hier - weil ich hoffe, dass mir jemand eine Auskunft geben kann!!! Also erst mal HALLO !!!

    Ich bin gerade an der Einnahmen-Überschussrechnung. Nun checke ich gerade die Kfz.-Kosten, ob es sinnvoller ist, die tatsächlichen Kfz.-Kosten anzusetzen, oder aber die Pauschale mit 0,30 Euro pro km.

    Das Problem dabei ist, dass ich geschäftlich gefahrene KM von rund 49.000 km habe (Gesamtfahrleistung lag bei 61.000 km). Kann ich nun die Pauschale für die kompletten 49.000 km ansetzen, also 49.000 x 0,30 Euro ? Ich habe mal gehört, dass das Finanzamt bei Abrechnung über die Pauschale maximal 40.000 km anerkennt. Allerdings finde ich hierzu keinen entsprechenden Gesetzestext.

    Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte ....

    Schon mal vielen Dank,

    missi29

  2. #2
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    Zitat Zitat von missi29
    Ich habe mal gehört, dass das Finanzamt bei Abrechnung über die Pauschale maximal 40.000 km anerkennt.
    Habe ich noch nie gehört. Auf alle Fälle wirst du deine geschäftlich gefahrenen Kilometer nachweisen müssen.

  3. #3
    TP-Newbie missi29 macht alles soweit korrekt
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    Danke, DukeXP,

    der Nachweis der gefahrenen KM ist kein Problem.

    Danke,

    missi29

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