Habe ich noch nie gehört. Auf alle Fälle wirst du deine geschäftlich gefahrenen Kilometer nachweisen müssen.Zitat von missi29
Hallo,
ich bin ganz neu hier - weil ich hoffe, dass mir jemand eine Auskunft geben kann!!! Also erst mal HALLO !!!
Ich bin gerade an der Einnahmen-Überschussrechnung. Nun checke ich gerade die Kfz.-Kosten, ob es sinnvoller ist, die tatsächlichen Kfz.-Kosten anzusetzen, oder aber die Pauschale mit 0,30 Euro pro km.
Das Problem dabei ist, dass ich geschäftlich gefahrene KM von rund 49.000 km habe (Gesamtfahrleistung lag bei 61.000 km). Kann ich nun die Pauschale für die kompletten 49.000 km ansetzen, also 49.000 x 0,30 Euro ? Ich habe mal gehört, dass das Finanzamt bei Abrechnung über die Pauschale maximal 40.000 km anerkennt. Allerdings finde ich hierzu keinen entsprechenden Gesetzestext.
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte ....
Schon mal vielen Dank,
missi29
Habe ich noch nie gehört. Auf alle Fälle wirst du deine geschäftlich gefahrenen Kilometer nachweisen müssen.Zitat von missi29
Danke, DukeXP,
der Nachweis der gefahrenen KM ist kein Problem.
Danke,
missi29
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)