wie ist das eigentlich mit preisangaben auf webseiten, die keinen online-shop darstellen.
auf meiner webseite nenne ich preise für bestimmte dienstleistungen. muss da nun ein zusatz stehen, dass ich als kleinunternehmer keine ust ausweise oder nicht?
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
darf ich das also so verstehen, dass es egal ist ob online-shop oder nicht? wenn ein preis genannt wird, muss ich meinen kunden in jedem fall über die befreiung informieren?
Geändert von km0005 (08.05.2006 um 22:11 Uhr)
darfst du.
Gruß Sebastian
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