ich würd' dem Kunden erst mal Rücküberweisung des überzahlten Betrages anbieten (ist nur fair)
wenn er (oder du) das nicht will, auch kein Problem:
du musst aber den höheren Betrag bei deiner Steuererklärung (auch für USt.!) buchen, dann ist finanzamtstechnisch alles im Lot
machst einfach eine handschriftliche Notiz auf die Rechnung, was da passiert ist, damit du bei einer eventuellen Steuerprüfung Jahre später den Vorgang noch "auf dem Schirm" hast.


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
