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Thema: Höhere Überweisung als Rechnung

  1. #1
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Höhere Überweisung als Rechnung

    Hallo!

    Bräuchte mal einen Rat. Habe etwas gewerblich über Ebay verkauft. Habe dem Käufer eine Rechnung ausgestellt. Da er aber nicht der schnellste ist mit Überweisen, hat er bzw. will er zur Beruhigung seines Gewissen den doppelten Betrag überweisen. Aber wie soll ich den das verbuchen? Bzw. wie macht man das richtig? Muss ich ihm dann eine neue Rechnung schreiben mit neuer MwSt. oder kann ich einfach den Betrag stillschweigend kassieren?

    Ich stelle mir nur gerade vor, wie das FA prüft und die Differenz bemerkt. Es handelt sich zwar nur um einstellige Beträge, aber es geht hier ums Prinzip. Man stelle sich vor, es gäbe eine Rechnung über 1000 EUR und eine Überweisung von 2000 EUR. Das riecht dann sehr nach Steuerhinterziehung oder?
    Danke für Eure Hilfe!

    wian

  2. #2
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    ich würd' dem Kunden erst mal Rücküberweisung des überzahlten Betrages anbieten (ist nur fair)

    wenn er (oder du) das nicht will, auch kein Problem:

    du musst aber den höheren Betrag bei deiner Steuererklärung (auch für USt.!) buchen, dann ist finanzamtstechnisch alles im Lot

    machst einfach eine handschriftliche Notiz auf die Rechnung, was da passiert ist, damit du bei einer eventuellen Steuerprüfung Jahre später den Vorgang noch "auf dem Schirm" hast.

  3. #3
    TP-Senior wiantomi macht alles soweit korrekt
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    Hallo Thomas,

    danke, das klingt vernünftig. Also rechne ich die 16% vom Gesamtbetrag raus.
    Letztlich wäre alles einfacher, wenn er sich an den Rechnungsbetrag halten würde, aber was tut man nicht alles für die lieben Kunden

    Grüsse!

    wian

  4. #4
    TP-Member Logge ist auf einem guten Weg
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    § 107 Abs. 3 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 7. Juli 2005 zum Trinkgeld: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt."
    Kann das auch nicht sowas sein. Falls du jedoch der Chef bist, dann musst du sie als volle Betriebseinnahmen abrechnen und Umsatzsteuer zahlen. Für Arbeitnehmer sind diese seit 2002 steuerfrei, oder?

  5. #5
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    ich habe manchmal Kunden die statt EUR 19,50 einfach EUR 20,- überweisen, ich ändere aber im Nachhinein nicht nochmal die Rechnung, da das ganze jedoch nur 1x im Monat passiert wird das Finanzamt bei solchen Peanuts abwinken...

  6. #6
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    brauchst auch gar nix zu ändern, wenn du - in deinem Beispiel - die 20 € statt 19,50 € auch versteuerst, ist wirklich alles ok

    Gebucht/versteuert werden die tatsächlich erhaltenen Beträge, unabhängig davon, was auf der Rechnung steht

    ist ja auch andersrum so:
    Kunde bezahlt z.B. per Kreditkarte seine Rechnung, dann bekommst du weniger auf dein Konto gutgeschrieben, als die Höhe der Rechnung ist, weil Disagio und Gebühren für die CC-Transaktion einbehalten werden.

    Dann wird auch nur der tatsächlich erhaltene Betrag versteuert, obwohl die Rechnung etwas höher war. Ähnlich ist es auch bei Bezahlung mit Skonto ...

  7. #7
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    aha interessant, dann werde ich dies so in Zukunft machen, auch mit der USt.

    wirkliche unversteuerte "Trinkgelder" sind wohl nur mit Barzahlung realisierbar.

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