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Thema: Mahngebühren (Verzug) wenn Kunde abstreitet die Rechnung erhalten zu haben?

  1. #1
    TP-Veteran Avatar von Nina
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    1.087

    Mahngebühren (Verzug) wenn Kunde abstreitet die Rechnung erhalten zu haben?

    Kunde zahlt die Rechnung nicht.
    Firma berechnet dem Kunden Mahngebühr.
    Kunde ist nicht bereit diese Mahngebühr zu zahlen, da er aussagt, dass er die Rechnung nicht erhalten hätte und es somit auch keine Zeitüberschreitung gab die eine Mahnung oder Mahngebühren rechtfertigen würden.

    Die Situation ist bei mir nicht ganz so eingetreten (habe keine Mahngebühren berechnet), aber es kam die Frage auf, wie in so einem Fall die Rechtslage ist. Ist die Firma zum Nachweis verpflichtet, dass dem Kunden die Rechnung geschickt wurde?

  2. #2
    TP-Member Avatar von Bilanztrainer
    Registriert seit
    Sep 2005
    Beiträge
    70
    Den Zugang der Rechnung muss der Gläubiger (DU)beweisen, was in der Regel nur durch das Versenden per Einschreiben mit Rückschein möglich ist. Doch wer macht das schon?
    Kannst du den Zugang der Rechnung nicht nachweisen, muss der Mahnung eine Kopie der Rechnung beiliegen. du solltest dann auf alle Fälle dafür sorgen, das der Kunde diese persönlich erhält. du tust dieses am besten durch ein Einschreiben.
    Doch Achtung! Ein gewöhnliches Übergabe-Einschreiben oder ein Einschreiben mit Rückschein bietet keine Gewähr, das der Kunde dieses auch erhält. Denn trifft der Postbote ihn nicht an, erhält der Kunde nur eine Benachrichtigung und müsste das Schreiben noch von der Post abholen. Wähle als Zustellart das Einwurf-Einschreiben. Mit diesem hat man den Zusteller als Zeugen, das er den Brief tatsächlich eingeworfen hat.
    Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
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    Arnsberg - Sauerland
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    irgendwo gibt es ein Urteil, dass normale Briefzustellung für eine Mahnung ausreichend ist.
    Unsere Post genießt bei der Justiz ausreichend Vertrauen.

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