im Prinzip ist die Sache rechtlich klar geregelt.
Dennoch weise ich noch schnell auf die Unterschiede Theorie <> Praxis hin.
Du leitest sozusagen die Schadensersatzansprüche deines Auftragsgebers weiter an deine Schlafmütze, der nicht zu potte kommt. Ob er dann aber mit Zahlungen etc. zu potte kommt, wage ich zu bezweifeln.
Hier ein bissl begleitende Lektüre
§433 BGB
§286
§284


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