Hallo ...
wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wurde, dann müßte eigentlich der Vollstreckungsbescheid zugegangen sein.
Mit diesem geht man dann zum Amtsgericht und beauftragt einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung, die dieser dann durchführen wird.
Unter Umständen sollte man prüfen, ob das Unternehmen noch über ein Konto mit nicht ausgeschöpftem Kreditrahmen verfügt und dann in den Kredit hineinpfänden, dies ist seit einigen Jahren möglich.
Viel Erfolg!
MfG
BEBOUB


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Am allerbesten vorher prüfen, ob die überhaupt noch wirklich existieren, sonst laufen Kosten an, die Du dann selber tragen mußt.