Hallo ...
das Gesetz schreibt eine hälftige Verteilung vor, für den Fall, dass nichts anderes vereinbart wurde (Vgl. 722 (1) BGB).
Da aber eine hälftige Verteilung vereinbart wurde, muss auch eine einmalige Vereinbarung getroffen werden, wenn hiervon abgewichen wird.
MfG
BEBOUB


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