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Thema: Ist das eine Wort/Bildmarke oder zwei Bildmarken?

  1. #1
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    Ist das eine Wort/Bildmarke oder zwei Bildmarken?

    Hi,

    ich habe mal eine dringende Frage:

    Wenn ein Logo aus einem echten Bildbestandteil, z.B. Silhouette eines Autos, sowie aus einem gemalten Schriftzug besteht, muss man dann jeweils eine Bildmarke fuer jedes der zwei Elemente registrieren, wenn man sowohl das Auto als auch den gemalten Schriftzug gegen Missbrauch schuetzen will?

    In speziellen Fall geht es um ein Logo, dass genau so zusammengesetzt ist. Der Kunde benutzt sowohl den "echten" Bildteil als Logo, als auch nur den Schriftzug, als auch beides zusammen (oben Bild, unten Schriftzug). Er moechte aber sicher sein, dass, wenn er die Kombination aus beiden als Marke eintragen laesst, jedes der beiden Elemente trotzdem fuer sich selbst auch geschuetzt ist.
    (Die Eintragung soll europaweit geschehen, deshalb stellt sich hier auch die Kostenfragen ob 2 oder 1ne Anmeldung, da es doch recht teuer ist im Vergleich zu einer rein Deutschen Anmeldung)


    Vielen Dank im Voraus!

  2. #2
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    weiss keiner bescheid?

    gruss

  3. #3
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    Anwalt für Patent- und Markenrecht fragen ...

    Aber ich hab letztens erst die Einträge bei Wikipedia dazu gelesen und soweit ich das verstanden habe, kann ja durchaus beides kombiniert sein.
    Wie es dann nun eingetragen/geschützt werden muss, keine Ahnung.

    Aber, handelt es sich bei dem Wort um ein gebräuchliches, und soll nur die spez. Darstellung des Schriftzuges ansich geschützt werden, ist es wohl eher eine Bildmarke. Wird das Wort geschützt, eine Wortmarke.

  4. #4
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    das wort ist kein gebräuchliches. es geht auch vielmehr darum das design zu schuetzen und nicht das wort. wie gesagt, es geht darum, ob bei einem logo, welches aus einem besonderen bild und einem besonderen schriftzug besteht, beides seperat geschützt werden muss um das design beider zu schützen, oder ob eine kombination aus beiden reicht um es zu schützen.

  5. #5
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    Habs grad nochmal nachgelesen, ich würde sagen ja, wenn es einzeln verwendet werden soll, muss es auch einzeln geschützt werden.

    Beides zusammen ist eine Wort-/Bildmarke und einzeln eben nur eine Wortmarke.

  6. #6
    tmp
    tmp ist offline
    TP-Junior tmp macht alles soweit korrekt Avatar von tmp
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    Hallo bobelle,

    generell handelt es sich bei der Kombination von beispielsweise Grafik oder Bild und Text um eine Wort-/ Bildmarke. Natürlich könnte man auch alles einzel anmelden, das macht jedoch normal Niemand.

    Infos zum Thema bekommst Du direkt beim www.dpma.de und im Erfinderforum unter www.das-erfinderforum.de Wenn Du Dich dort angemeldet hast, kannst Du gratis eine Software mit ausführlichen Infos zur Marke laden.

    Schöne Grüße aus dem Taunus,

    TMP
    Geändert von tmp (14.08.2006 um 02:41 Uhr)

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