Du willst also den Pflichtteil "im vorraus" einholen, habe ich dich richtig verstanden? Das geht aber nur, wenn deine Mutter gestorben ist, soweit ich weiß. Hab nämlich aus gleichen Grund mal recherchiert ...
Hallo zusammen.
Ich bin seit längerer Zeit mit meinem Vater sehr verstritten. Da ich mit diesem Thema "Vater" nun komplett abschließen möchte würde mich mal interessieren wie das mit dem Pflichtanteil beim Erbrecht funktioniert.
Gibt es da Altersbeschränkungen?
Von welchen Vermögensverhältnissen geht das aus?
Muß sowas immer über einen Rechtsanwalt laufen?
Sind irgendwelche fristen Einzuhalten?
...
Würde mich sehr freuen wenn mir da mal jemand solche Grundinfos zukommen lassen könnte.
VIELEN DANK.
Du willst also den Pflichtteil "im vorraus" einholen, habe ich dich richtig verstanden? Das geht aber nur, wenn deine Mutter gestorben ist, soweit ich weiß. Hab nämlich aus gleichen Grund mal recherchiert ...
Ob ein Elternteil mit dem man heillos zerstritten ist, den Pflichtteil freiwillig rausrückt ???
Ich würd dir was husten ....![]()
Habe vor kurzem gehört, dass man die Sterbeurkunde zum Erbgericht bringt und dieses Gericht dann alle Erben benachrichtet. So kommen dann auch mal verheimlichte Kinder zum Vorschein und ab und zu hat man dann auf einmal einen Halbbruder oder eine Halbschwester.
Einen Pflichtanteil im Voraus zu bekommen, halte ich für unmöglich. Man spart ja um als Rentner nicht in der Gosse zu landen und verbraucht dann sein Erspartes. Was danach übrig ist, bleibt den Erben. Aber ich bin kein Rechtsanwalt!
Gruesse
Doch doch, früher gab's das mal mit dem Auszahlen, ist aber nicht mehr.
Und eigentlich sollte es selbstverständlich sein, das das Gericht alle Erben ausfindig macht.
Schöne Einstellung: Mit dem Vater verstritten, aber für das Erbe reicht es noch :-/
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