Wenn Du den Eigenverbrauch genau erfasst, dann buchst Du per Privatkonto (SKR03=1880) an Eigenverbrauch Waren (SKR03=8910). Ob nun 7% oder 16% USt, das muss auf jedenfall auch berücksichtigt werden. Wenn Du mit Weinen handelst, werden schnell auch ein paar italienische Lebensmittel dazu kommen, dann musst Du auf die 7% achten.Zitat von wiantomi
Und ja, die Entnahme tätigst Du zum Teilwert (das wird vermutlich auch Dein Einkaufspreis sein).
Aber beachte; es gibt von der Finanzverwaltung sogenannte Richtsatzsammlungen, dort wird für den Einzelhandel mit Lebensmittel festgelegte Beträge als Eigenverbrauch angenommen. Sind Deine Entnahmen niedriger, wirst Du das dem FA erklären müssen.
Die Richtsatzsammlung kannst Du Dir auf der Seite des BMF herunterladen.
Na normalerweise buchst Du ja Warenbestand an Geldkonto/Verbindlichkeit.Zitat von wiantomi
Wenn dann der Wein verkauft wird, buchst Du a) per Wareneinsatz an Warenbestand und b) per Geldkonto an Erlöse.
Wenn Du nun eine Flasche zum Verkosten benutzt, kannst Du wie folgt buchen:
per Kosten der Warenabgabe (SKR03=4700) an Warenbestand. Damit buchst Du den Wein aus dem Warenbestand in die Kosten um.
Solltest Du nicht die Zwischenbuchung über den Warenbestand machen und den Einkauf direkt in den Wareneinsatz buchen, dann buchst Du halt aus dem Wareneinsatz auf 4700 um. Und das ganze ohne USt, da Du vermutlich vorsteuerabzugsberechtigt bist und die Verkostung keinen Erlös auslöst.
Genau das kannst Du auch aus der Richtsatztabelle erkennen. Dort sind u.a. auch Rohgewinnspannen aus denen sich erkennen lässt, ob Du zuviel verkostest...Zitat von wiantomi
Ich wünsch Dir guten Durst


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und ich habe aber noch diverse Bildungslücken für die Buchung.
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Schmeckt aber trotzdem.