wenn ich mich nicht täusche, müsste das eine nicht erlaubte rechtsberatung sein.... das dürfen nur Rechtsanwälte und Konsorten
Mal nee Frage:
liefert Ihr eure Projekte auf Kundenwunsch mit der dazugehörigen AGB aus?
Oder weigert Ihr euch, das heikle Thema AGB in Angriff zu nehmen oder darf man es gar nicht machen für dritte?
Na, ich hab die Arbeit auch dankend abgelehnt. Sollte ja auch noch eine Erklärung unterschreiben, das ich für event. Abmahnungen voll haftbar bin.
na das ist ja ein hammer, was glauben die leute eigentlich. das ist typisch für deutschland, hauptsache, man kann jemandem anders in haftung nehmen und muss für den eigenen blödsinn nicht zahlen tztztz es ist zum kot.....Zitat von wilber
ich denke, das nicht zu unterschreiben war eine sehr gute wahl....
Ja wirklich. Das macht keinen Spaß. Ich weiß nicht, in welcher Welt die Leben. Da sollte ich dem für 30,- EUR (!!!) eine AGB erstellen und anschließend vielleicht wg. Verstoßes gegen des Rechtsberatungsgesetzes und Schadenersatzansprüchen auf der Anklagebank sitzen.
Nein danke.
Die krönung war dann die Antowrt des "Kunden", der verärgert währe, da ich ihm durch meine Absage Arbeit gemacht hätte...
Ohne Kommentar.![]()
Das ist aber im Bereich Webdesign und Co Gang und Gäbe. Die Leute wollen 2,50 EUR bezahlen und dafür alles aus einer Hand und am besten alle Möglichkeiten eines Typo3 aber so leicht zu bedienen wie ein Kühlschrank. Und wenn man dann kommt, von wegen "Das kostet so und so viel" -> "Was?! Das hat mir ein anderer aber günstiger angeboten"..
Letztens der Hammer. Ein Bekannter von mir hat einem potenziellen Kunden kostenlos (!!!) einen Entwurf gebastelt. Der Kunde meinte, "Nee, ist sch..." und so. Ungelogen 3 Tage später steht der Entwurf von einer anderen Agentur im Netz...
Na, mein Aspirant sucht jetzt wieder einen neuen doofen, der das macht:
"Die Erstellung der AGB muß unter
Verwendung der o.a. Informationen
erfolgen. Für etwaige Fragen stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung. Der
Ersteller der AGB übernimmt die volle
Verantwortung für etwaige Abmahnungen
bzgl. unzulässiger Klauseln der AGB's
und muß uns dies schriftlich bestätigen.
Die Lieferung muß auf CD-ROM inkl.
schriftlicher Bestätigung des
Erstellers zur Haftungsübernahme bei
Abmahnungen erfolgen. "
Echt lachhaft
das kann er sowieso vergessen weil das vor Gericht sowieso nichtig wäre, da dies eine sittenwidrige Klausel ist.
Haftbar ist immer nur der Domaininhaber bzw. derjenige der im Impressum als Inhaber steht.
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