Du musst genauso eine EÜR am Jahresende machen und ohne Belege kannst du weder Einnahmen noch Ausgaben belegen, ergo nicht geltend machen.
Auf'm Flohmarkt immer 'nen Quittungsblock dabeihaben....
moin ich finde das forum hier erstmal super- hat mir schon viel geholfen.![]()
ich bin bwl student und möchte ein kleinstgewerbe aufmachen
so zu meinem problemen.
1: muß ich eine ordentlich buchführung machen ?
2 : was mach ich wenn ich keine Belge habe (z.B. Flohmarktartikel)
3: wie pingelich ist das finazamt beim Kleinstunternehmer weil steuer gibts ja wegen er untergrenzen eh nicht .
danke im voraus
ciao
Du musst genauso eine EÜR am Jahresende machen und ohne Belege kannst du weder Einnahmen noch Ausgaben belegen, ergo nicht geltend machen.
Auf'm Flohmarkt immer 'nen Quittungsblock dabeihaben....
alles klar und bei ebay reicht es die beendete auktion ausdrucken?
Da du als Kleinunternehmer ja keine Vorsteuer ziehst, reicht dieser Ausdruck in den meinsten Fällen.
Auf der sicheren Seite bist du auf jeden Fall, wenn du Dir eine Rechnung schreiben lässt (bei Kauf von Gewerbetreibenden).
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Es reicht sogar, wenn die Einnahmen auf einen Zettel niedergeschrieben sind und sich mit der Einzahlung aufs Bankkonto decken.
(jedenfalls in Berlin, kann ja auch sein, weil das FA da soviel zu tun hat)
Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
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