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Thema: kleinstunternehmer 4 free

  1. #1
    TP-Member bengal macht alles soweit korrekt
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    kleinstunternehmer 4 free

    also es ist solch eine info flut hier und ich hab schon viel mitgekommen könnte mir wer die grenze sagen die ich max. gewinn machen darf als kleinstunternehmer , damit ich
    niemanden etwas bezahlen muß (kleine steuer und kein ihk etc)

    die einzigen einkünfte die ich bekomme /bzw mein vater ist kindergeld (ich bin student)

    ich hab da was von 5000€ per anno gedacht kommt das hin ??


    mfg


    danke

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hallo,

    also, um in keinem Fall Steuern zahlen zu müssen, gibt es nicht nur eine Grenz:

    1. Einkommensteuer

    Der Grundfreibetrag (Betrag bis zu dem keine Steuern anfallen) ist ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. € 7.664,-, bzw. bei Zusammenveranlagung 15.328,- (bei Eheleuten)

    2. Umsatzsteuer

    Die Behandlung als Kleinunternehmer ist nur dann zulässig, wenn folgende Umsatzgrenzen nicht überschritten werden:

    Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500,- (brutto)
    Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtl. nicht höher als 50.000,- (brutto)


    3. Gewerbesteuer

    Der Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften beträgt derzeit 24.500,-.

    4. IHK

    Es gibt glaube ich einen Mindestbeitrag, den man auf jeden Fall bezahlen muss. Wie hoch dieser ist, k.A..

    (Rechtsstand 2005)
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Member Bilanztrainer macht alles soweit korrekt Avatar von Bilanztrainer
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    Ergänzung zu Punkt 4 um aus Gaube Wissen zu machen
    Du musst bis 5.200 EUR nichts bezahlen.
    Weitere Voraussetzung ist das du nicht im Handelsregister eingetragen bist.
    Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis

  4. #4
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Bilanztrainer
    Ergänzung zu Punkt 4 um aus Gaube Wissen zu machen
    Du musst bis 5.200 EUR nichts bezahlen.
    Weitere Voraussetzung ist das du nicht im Handelsregister eingetragen bist.
    Hab heute Post von der IHK bekommen, lt. einer Gesetzesänderung ist man die ersten 2 jahre als neugründer von Beiträgen befreit.

  5. #5
    TP-Member Bilanztrainer macht alles soweit korrekt Avatar von Bilanztrainer
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    gilt das bundesweit ?
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  6. #6
    TP-Senior wilber macht alles soweit korrekt
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    Gute Frage, hier steht:

    Aufgrund einer Gesetzesänderung werden Existensgründer in den ersten beiden Jahren vollständig vom Industrie- und handelskammerbeitrag befreit.

  7. #7
    TP-Member bengal macht alles soweit korrekt
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    dakefür eure antworten wie ist das mit kindergeld

    hallo danke für eure hilfe

    ich hab noch eine frage : muss ich das kindergeld von dem freibetrag 7600€ abziehen also sind das noch 5800 € freibetrag?


    mfg danke

  8. #8
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Das Kindergeld stellt keine Einnahmen dar, es gehört ja auch den Eltern, und nicht den Kindern...
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