Eurokicker
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 16.05.2006, 22:27   #1
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
bengal macht alles soweit korrekt

kleinstunternehmer 4 free


also es ist solch eine info flut hier und ich hab schon viel mitgekommen könnte mir wer die grenze sagen die ich max. gewinn machen darf als kleinstunternehmer , damit ich
niemanden etwas bezahlen muß (kleine steuer und kein ihk etc)

die einzigen einkünfte die ich bekomme /bzw mein vater ist kindergeld (ich bin student)

ich hab da was von 5000€ per anno gedacht kommt das hin ??


mfg


danke
bengal ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.05.2006, 23:31   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Hallo,

also, um in keinem Fall Steuern zahlen zu müssen, gibt es nicht nur eine Grenz:

1. Einkommensteuer

Der Grundfreibetrag (Betrag bis zu dem keine Steuern anfallen) ist ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. € 7.664,-, bzw. bei Zusammenveranlagung 15.328,- (bei Eheleuten)

2. Umsatzsteuer

Die Behandlung als Kleinunternehmer ist nur dann zulässig, wenn folgende Umsatzgrenzen nicht überschritten werden:

Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500,- (brutto)
Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtl. nicht höher als 50.000,- (brutto)


3. Gewerbesteuer

Der Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften beträgt derzeit 24.500,-.

4. IHK

Es gibt glaube ich einen Mindestbeitrag, den man auf jeden Fall bezahlen muss. Wie hoch dieser ist, k.A..

(Rechtsstand 2005)
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 14:19   #3
TP-Member
 
Benutzerbild von Bilanztrainer
 
Registriert seit: Sep 2005
Bilanztrainer macht alles soweit korrekt
Ergänzung zu Punkt 4 um aus Gaube Wissen zu machen
Du musst bis 5.200 EUR nichts bezahlen.
Weitere Voraussetzung ist das du nicht im Handelsregister eingetragen bist.
__________________
Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
Bilanztrainer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2006, 21:54   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Bilanztrainer
Ergänzung zu Punkt 4 um aus Gaube Wissen zu machen
Du musst bis 5.200 EUR nichts bezahlen.
Weitere Voraussetzung ist das du nicht im Handelsregister eingetragen bist.
Hab heute Post von der IHK bekommen, lt. einer Gesetzesänderung ist man die ersten 2 jahre als neugründer von Beiträgen befreit.
wilber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2006, 11:00   #5
TP-Member
 
Benutzerbild von Bilanztrainer
 
Registriert seit: Sep 2005
Bilanztrainer macht alles soweit korrekt
gilt das bundesweit ?
__________________
Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
Bilanztrainer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.05.2006, 11:03   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2006
wilber macht alles soweit korrekt
Gute Frage, hier steht:

Aufgrund einer Gesetzesänderung werden Existensgründer in den ersten beiden Jahren vollständig vom Industrie- und handelskammerbeitrag befreit.
wilber ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2006, 14:38   #7
TP-Member
 
Registriert seit: May 2006
bengal macht alles soweit korrekt

dakefür eure antworten wie ist das mit kindergeld


hallo danke für eure hilfe

ich hab noch eine frage : muss ich das kindergeld von dem freibetrag 7600€ abziehen also sind das noch 5800 € freibetrag?


mfg danke
bengal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.06.2006, 19:05   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Das Kindergeld stellt keine Einnahmen dar, es gehört ja auch den Eltern, und nicht den Kindern...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
kleinstunternehmer 4 free kleinstunternehmer 4 free
« Dozententätigkeit | Firmenkonto »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:20 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67