Hallo,
also, um in keinem Fall Steuern zahlen zu müssen, gibt es nicht nur eine Grenz:
1. Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag (Betrag bis zu dem keine Steuern anfallen) ist ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. € 7.664,-, bzw. bei Zusammenveranlagung 15.328,- (bei Eheleuten)
2. Umsatzsteuer
Die Behandlung als Kleinunternehmer ist nur dann zulässig, wenn folgende Umsatzgrenzen nicht überschritten werden:
Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500,- (brutto)
Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtl. nicht höher als 50.000,- (brutto)
3. Gewerbesteuer
Der Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften beträgt derzeit 24.500,-.
4. IHK
Es gibt glaube ich einen Mindestbeitrag, den man auf jeden Fall bezahlen muss. Wie hoch dieser ist, k.A..
(Rechtsstand 2005)


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