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16.05.2006, 22:27
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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kleinstunternehmer 4 free
also es ist solch eine info flut hier und ich hab schon viel mitgekommen könnte mir wer die grenze sagen die ich max. gewinn machen darf als kleinstunternehmer , damit ich
niemanden etwas bezahlen muß (kleine steuer und kein ihk etc)
die einzigen einkünfte die ich bekomme /bzw mein vater ist kindergeld (ich bin student)
ich hab da was von 5000€ per anno gedacht kommt das hin ??
mfg
danke
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16.05.2006, 23:31
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Hallo,
also, um in keinem Fall Steuern zahlen zu müssen, gibt es nicht nur eine Grenz:
1. Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag (Betrag bis zu dem keine Steuern anfallen) ist ein zu versteuerndes Einkommen i.H.v. € 7.664,-, bzw. bei Zusammenveranlagung 15.328,- (bei Eheleuten)
2. Umsatzsteuer
Die Behandlung als Kleinunternehmer ist nur dann zulässig, wenn folgende Umsatzgrenzen nicht überschritten werden:
Umsatz im Vorjahr nicht höher als 17.500,- (brutto)
Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtl. nicht höher als 50.000,- (brutto)
3. Gewerbesteuer
Der Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften beträgt derzeit 24.500,-.
4. IHK
Es gibt glaube ich einen Mindestbeitrag, den man auf jeden Fall bezahlen muss. Wie hoch dieser ist, k.A..
(Rechtsstand 2005)
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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17.05.2006, 14:19
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2005
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Ergänzung zu Punkt 4 um aus Gaube Wissen zu machen
Du musst bis 5.200 EUR nichts bezahlen.
Weitere Voraussetzung ist das du nicht im Handelsregister eingetragen bist.
__________________
Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
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17.05.2006, 21:54
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Zitat:
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Zitat von Bilanztrainer
Ergänzung zu Punkt 4 um aus Gaube Wissen zu machen
Du musst bis 5.200 EUR nichts bezahlen.
Weitere Voraussetzung ist das du nicht im Handelsregister eingetragen bist.
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Hab heute Post von der IHK bekommen, lt. einer Gesetzesänderung ist man die ersten 2 jahre als neugründer von Beiträgen befreit.
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18.05.2006, 11:00
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2005
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gilt das bundesweit ?
__________________
Manche Leute halten ihre Fantasie für ihr Gedächtnis
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18.05.2006, 11:03
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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Gute Frage, hier steht:
Aufgrund einer Gesetzesänderung werden Existensgründer in den ersten beiden Jahren vollständig vom Industrie- und handelskammerbeitrag befreit.
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19.06.2006, 14:38
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#7
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TP-Member
Registriert seit: May 2006
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dakefür eure antworten wie ist das mit kindergeld
hallo danke für eure hilfe
ich hab noch eine frage : muss ich das kindergeld von dem freibetrag 7600€ abziehen also sind das noch 5800 € freibetrag?
mfg danke
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19.06.2006, 19:05
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Das Kindergeld stellt keine Einnahmen dar, es gehört ja auch den Eltern, und nicht den Kindern...
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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