m.E. hat das Finanzamt damit Recht.
Umsatzsteuerlich bist du ein Unternehmer.
Du kannst nicht sagen, Gewerbe = mit USt, Freiberuf = Kleinunternehmer.
Für die Gewerbesteuer würde das einen Unterschied machen, aber nicht für die USt.
Wenn jemand USt-Pflichtige Lieferungen oder Leistungen erbringt, aber seine Rechnung ohne USt ausweist, hat er so zu sagen "Pech gehabt". Die Ust muss an das FA abgeführt werden. Du hast jedoch die Möglichkeit, die Rechnung zu korrigieren. Ob deine Kunden das aber mit machen ist eine andere Frage


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