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Thema: Gewerbe + zusätzliche freiberufl. selbstständige Arbeit

  1. #1
    cyr
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    May 2006
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    1

    Thumbs down Gewerbe + zusätzliche freiberufl. selbstständige Arbeit

    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr Einkünfte aus meinem Handelsgewerbebetrieb gehabt (keine Kleinunternehmerbehandlung) sowie zusätzlich 2 Monate lang aus selbstständiger Arbeit (Systemprogrammierung - freiberuflich).

    So - nun hab ich mir doch letztes Jahr gedacht, da meine selbstständige Tätigkeit wenig mit dem Handelsgewerbe zu tun hat, schreib ich meinen beiden Auftraggebern Rechnungen auf meinen eigenen Namen (nicht auf mein Handelsgewerbe also), mit dem Hinweis auf §19 UStG ohne Ausweisung von Umsatzsteuer.

    Am Ende des Jahres hatte ich also meine Einnahmen aus dem Handelsgewerbe plus grad mal 3000 Euro aus der kurzen freiberuflichen Zeit. Da ich auf den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen habe (und halt auch keine bekommen habe), tauchte das Geld auch nur in meiner Einkommenssteuer, nicht aber in meiner Umsatzsteuerjahreserklärung auf.

    Nun krieg ich heut Post vom FA, ich soll doch bitte Umsatzsteuer nachzahlen. Unter Begründung steht:

    "Von Ihrer eingereichten Umsatzsteuererklärung wurde abgewichen, da auch die Einnahmen aus der Systemprogrammierung der Umsatzsteuer unterliegen."


    oO

    Ich dachte immer Gewerbebetrieb und alle anderen Einkommen sind getrennt. Wenn ich also Einkünfte aus selbstständiger Arbeit habe, hat das ja nichts mit meinem Gewerbe zu tun. Kann ich also meine selbstständige Arbeit damals nicht nach der Kleinunternehmerregelung laufen lassen wenn mein Gewerbe das nicht ist?

    Ich hab das Geld das ich jetzt zusätzlich abführen soll ja auch nicht verlangt, muss ich das nun aus eigener Tasche zahlen? Kann ja kaum nochmal ne Rechnung an meine Auftraggeber nachschieben?

    Ich bin etwas verwirrt, vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Danke,
    cyr

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    m.E. hat das Finanzamt damit Recht.

    Umsatzsteuerlich bist du ein Unternehmer.
    Du kannst nicht sagen, Gewerbe = mit USt, Freiberuf = Kleinunternehmer.

    Für die Gewerbesteuer würde das einen Unterschied machen, aber nicht für die USt.

    Wenn jemand USt-Pflichtige Lieferungen oder Leistungen erbringt, aber seine Rechnung ohne USt ausweist, hat er so zu sagen "Pech gehabt". Die Ust muss an das FA abgeführt werden. Du hast jedoch die Möglichkeit, die Rechnung zu korrigieren. Ob deine Kunden das aber mit machen ist eine andere Frage
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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