50 % der gefahrenen Kilometer müssen betrieblich veranlasst sein, wobei dies wohl nicht erfüllt ist. So tippe ich mal, dass es die Steuerberaterin so meinte. Ansonsten würden PKW auch über 6 Jahre abgeschrieben, wobei die Bemessungsgrundlage der Nettobetrag wäre. Ausnahmen würden nur bei einer tatsächlich niedrigeren Nutzungsdauer zugelassen, welches ich in diesem Fall jedoch vermute.habe mir letztes jahr ein gebrachtes Auto gekauft.
Sofern jedoch die betrieblichen Kilometer weniger als 50 % ausmachen läuft da nichts mit der AfA.
jupp, allerdings kann man keine Vorsteuer daraus ziehen. Einkommensteuerlich kann man Portokosten natürlich als Betriebsausgabe geltend machenund was ist mit porto. es steht ja umsatzsteuerfrei drauf aber man kann es doch auch absetzten? oder nicht?
Gruß
Sven


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